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Bis zu 10 Prozent eines Druckwerks dürfen Lehrer digital nutzen

Laut buchreport dürfen deutsche Lehrer künftig urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Schulbüchern teilweise für den Unterricht digital vervielfältigen. Darauf einigten sich die Kultusministerien der Länder mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften VG WORT, VG Bild-Kunst und VG Musikedition.

Weitere Informationen: http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2012/12/07/praxisorientierte-digitale-nutzungsmoeglichkeiten.htm

Via Fachstelle Tübingen: Newsletter Öffentliche Bibliotheken 26. Februar 2013

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