Die Konferenz der Direktoren der nationalen ISSN-Zentren hat sich darauf verständigt, dass ab sofort auch wissenschaftliche Blogs und Blogs von allgemeinem Interesse eine ISSN erhalten können. Bisher waren sie von einer ISSN-Zuteilung ausgenommen.
Anwendung finden sollen dabei die allgemeinen Kriterien für die Zuteilung einer ISSN für
fortlaufende Sammelwerke. Dies bedeutet, dass die Blogs entweder den Kriterien einer
wissenschaftlichen Publikation entsprechen oder von allgemeinem Interesse sein müssen. Für Blogs, die nicht unter die Sammelpflicht einer Nationalbibliothek fallen, kann die Zuteilung einer ISSN verweigert werden.
Quelle: dnb – Newsletter Standardisierung und Erschließung Nr. 24, Dezember 2013
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