Das Protokoll der letzten Sitzung der Steuerungsgruppe ist auf den Webseiten der DBS veröffentlicht. Ein Blick in das Protokoll lohnt sich. Die Steuerungsgruppe hat sich intensiv mit dem Thema „Digitale Angebote“ beschäftigt:
Zählung von virtuellen und elektronischen Medien
– wie werden künftig Onleihe-Nutzer in der DBS gezählt,
– wie werden künftig virtueller Bestand/virtuelle Entleihungen und Zugang/Abgang an Medieneinheiten in Onleihe-Verbünden erfasst. Was ist hier bei DiViBib-, Ciando- oder sonstigen Geschäftsmodellen technisch möglich bzw. zu berücksichtigen.
Die Steuerungsgruppe spricht sich einstimmig dafür aus, Onleihe-Nutzer künftig in den DBS-Fragen 9 bis 11 mit zu erfassen. Ein Entleiher (aktiver Nutzer) ist zukünftig auch eine Person, die mindestens einmal einen Download getätigt hat. Die Erläuterungen werden ergänzt:
- NEU: Definition DBS-Frage 9 (Entleiher – aktive Nutzer):Entleiher sind die Benutzer, die im Berichtsjahr mindestens einmal (physisch oder virtuell) Medien entliehen haben.
- Die Definitionen DBS-Frage 10a und b entsprechend DBS-Frage 9.
- DBS-Frage 11 (Neuanmeldungen): Als Neuanmeldungen gelten Benutzer, die sich im Berichtsjahr in der Bibliothek erstmalig (physisch oder virtuell) angemeldet haben.
- DBS-Frage 36: die Definition wird erweitert. (Vorschlag DBS-Redaktion) : „Unter Zugang an Medieneinheiten wird die Zahl aller Medieneinheiten (hierzu zählt auch lizenzierter Zugang) angegeben, die dem Bestand der Bibliothek durch Kauf, Tausch, Schenkung oder aus anderen Quellen im Laufe des Berichtsjahres als Eigentum der Bibliothek hinzugefügt wurden. Empfangene Austauschbestände zählen bei der nehmenden Bibliothek nicht als Zugang. Zeitschriftenhefte werden hier mitgezählt.“ Die DBS-Redaktion prüft, in welchen DBS-Fragen der lizenzierte Zugang ergänzt werden muss. Weiterhin prüft die DBS-Redaktion in welchen Definitionen neben DiViBib auch ‚Ciando oder sonstige Anbieter‘ genannt werden müssen.
Zum Protokoll: http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/produkte/dbs/aktuell/protokolle/