Archiv des Monats “Februar 2016

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Status-Code 451 zeigt Zensur an

Der neue HTTP-Status 451 zeigt an, wenn eine Übertragung aus rechtlichen Gründen
unterdrückt wird. Im Unterschied zu 403 und 404, die viele Gründe haben können, macht
451 ausdrücklich auf Zensur aufmerksam. Die Meldung soll einen für Menschen lesbaren
Text enthalten, der über die näheren Umstände aufklärt: wer hat die Zensur auf welcher
juristischen Grundlage gefordert, und wen betrifft dies.
www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-Status-Code-451-zeigt-Zensur-an-3052138.html?wt_mc=nl.ho.2015-12-22

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Neue Expertengruppe zu Leistungsmessung und- vergleich

Der dbv und das hbz haben im letzten Jahr mit Beendigung des BIX-Bibliotheksindex vereinbart, dass ein Expertengremium ins Leben gerufen werden soll, das sich mit der Entwicklung von sinnvollen Erweiterungen der DBS im Bereich des Leistungsvergleichs und des Qualitätsmanagements in Bibliotheken befassen soll.

Die Expertengruppe wurde nun einberufen und besteht aus folgenden Personen:

  • Dr. Andreas Brandtner, Universitätsbibliothek Mainz
  • Prof. Dr. Arend Flemming, Städtische Bibliotheken Dresden
  • Prof. Dr. Simone Fühles-Ubach, Fachhochschule Köln
  • Agnes Südkamp-Kriete, Büchereizentrale Niedersachsen
  • Dr. Joachim Kreische, Universitätsbibliothek Dortmund
  • Prof. Cornelia Vonhof, Hochschule der Medien Stuttgart
  • Ulla Wimmer, Humboldt-Universität zu Berlin

Erste Erweiterungsvorschläge sollen bis Ende des Jahres vorliegen. Diese werden mit dem hbz, dem Bundesvorstand des dbv und weiteren relevanten Gremien abgestimmt und sollen bis Ende 2017 implementiert werden. Die Anwendung der Erweiterungen ist für 2018 angestrebt.

Die Koordination der Expertengruppe übernimmt Kathrin Hartmann (dbv) in Zusammenarbeit mit Ina Foltin (hbz, DBS-Redaktion). Die erste Sitzung findet am 29.02.2016 statt.

Auf den Seiten des Bibliotheksportals finden sich ab sofort aktuelle Informationen über die Arbeit des Gremiums, sowie zukünftige Sitzungsprotokolle.

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„Bildung auf einen Blick“ 2015

Die OECD untersucht in ihrer jährlichen Studie „Bildung auf einen Blick“ den aktuellen Bildungsstand ihrer Mitgliedsländer. Teil der Untersuchungen sind Indikatoren wie Bildungszugang, Bildungsbeteiligung oder das schulische Lernumfeld. Die aktuelle Studie zeigt unter anderem auf, dass Programme zur frühkindlichen Bildung und ein gut ausgebautes Bildungssystem förderlich für die Entwicklung von Kleinkindern sind. Details zur Studie und eine Zusammenfassung der deutschen Ergebnisse finden Sie hier.

Details zur Studie und eine Zusammenfassung der deutschen Ergebnisse finden Sie hier.

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Rahmenvertrag zur Kopiervergütung jetzt auch für Drucker

Der dbv weist darauf hin, dass der in Umsetzung der Urteile des EuGH vom 27.6.2013 – C-457/11 bis C-460/11 und des BGH vom 03.07.2014 – I ZR 28/11 – Drucker und Plotter III, der bestehende „Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 54c UrhG“ (bisher nur Kopierer) auch auf Drucker erweitert werden musste, die von der Bibliothek, der Hochschule auf eigenen Rechnung betrieben werden.

Dazu wurde in § 4 Abs. 1 eingefügt:
„Digitaldrucker: Drucker, die digitale Vorlagen auf Papier vervielfältigen können, unabhängig davon, ob diese im Wege des Tintenstrahldrucks, des Laserdrucks oder durch LED-, Gel-, Wachs- oder Festtintentechnologien geschieht. Digitaldrucker unterfallen der Vergütungspflicht, wenn sie Papier mindestens im Format DIN A4 und nicht größer als im Format DIN A3 verarbeiten können.“

Die Vergütungspflicht für Drucker gilt rückwirkend zum 1.1.2015, so dass diese in 2016 fällig werden. Aufgrund der Rückwirkung wurde für den Bedarfsfall eine zinslose Stundung der geschuldeten Vergütung in den Vertrag aufgenommen.

Zum Wortlaut des Rahmenvertrages:
http://www.bibliotheksverband.de/dbv/vereinbarungen-und-vertraege/urheberrecht-gesamtvertraege.html

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Harald Reiterer im Interview zum Landesförderprojekt Quellentaucher

Das Goethe Institut führte ein Interview mit Harald Reiterer zu der Fragestellung wie man den digitalen Bestand der Bibliotheken für die Nutzer sichtbar und somit auch recherchierbar machen kann.
So kam die Sprache auch auf den Quellentaucher. Es handelt sich hierbei um ein vom Land NRW vollfinanziertes und von der Fachstelle durchweg begleitetes Pilotprojekt, welches zur Zeit in Köln stationiert ist und dort ausprobiert werden kann.

Anfang Februar 2015 haben wir die Entwicklung des Quellentauchers in drei Beiträgen noch einmal zusammengefasst:

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dbv: Stellungnahme zur Künstlervergütung

Der Deutsche Bibliotheksverband hat Ende 2015 zu einem Referentenentwurf des BMJV
für ein „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ eine Stellungnahme abgegeben. Er unterstützt nachdrücklich das Vorhaben des BMJV, in Verträgen zwischen Urhebern und Verwertern mehr Parität herzustellen. Das gilt insbesondere im wissenschaftlichen Bereich, wo die Autoren oftmals sogenannte Total-Buyout-Bedingungen von Kernzeitschriften in Kauf nehmen müssen.
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2015_12_dbv-Stellungnahme_Urhebervertragsrecht.pdf

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Leseförderkonzepte von der Kita bis zur Sekundarstufe

Texte verstehend lesen zu können ist für eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft unverzichtbar. „Lesen in Deutschland“ stellt jetzt in einem Beitrag ausgewählte Konzepte und Instrumente zur Förderung von Vorläuferfertigkeiten des Lesens und zur Leseförderung für den Elementar-, den Primar- und den Sekundarbereich vor, die die wissenschaftlichen Beraterinnen des Programms „Bildung durch Sprache und Schrift“ (BiSS) zusammengefasst haben.
http://www.lesen-in-deutschland.de/html/content.php?object=journal&lid=1362

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NRW 4.0 – Digitaler Neustart

Die Landesregierung NRW weist mit ihrer Initiative „NRW 4.0 – Digitaler Neustart“ auf die notwendige Anpassung rechtlicher Vorschriften an die digitale Welt hin. Vom 11. November 2015 bis zum 10. Februar 2016 hatte jeder Bürger die Möglichkeit, sich an einer Online-Befragung zum Digitalen Neustart des BGB zu beteiligen.
https://www.digitaler-neustart.de/justiz/de/home

Der vbnw hat jetzt auf seiner Homepage Forderungen zum Thema Nutzung von E-Books und anderer digitaler Materialien für die NRW-Bibliotheken in einer Stellungnahme an die Landesregierung veröffentlicht und bezieht sich dabei auf die o.g. Initiative der Landesregierung NRW.
http://www.bibliotheken-nrw.de/projekte/stellungnahme-e-books/

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E-Books in Schulen – Eine Umfrage

Im Rahmen der Bildungsmesse Learntec (Karlsruhe 26.-28. Januar 2016) hat der Digitalverband Bitkom 505 Lehrer der Sekundarstufe I zum Thema E-Books in der Schule befragt. Das Ergebnis liegt nun vor. 43 % würden gerne E-Books im Unterricht einsetzen, 4 % der Lehrer haben angegeben, dass sie an Ihrer Schule derzeit E-Book-Reader nutzen können und nur 1 % nutzt die Geräte derzeit im Unterricht.

Verschiedene Vor- und Nachteile sind, neben den Kosten, allerdings auch angemerkt worden. Viele Lehrer bemängelten dass es derzeit zu viele verschiedene E-Book-Formate gibt und das die Lesegeräte leichter kaputt gehen können als gedruckte Bücher. Für eine Anschaffung spricht laut Meinung der Lehrkräfte, dass Notizen oder Markierungen eingebunden werden können, Zusatzfunktionen wie die Übersetzung von fremdsprachlichen Wörtern möglich sind und dass die Lesegeräte im Vergleich zu gedruckten Büchern ein geringes Gewicht haben und weniger Platz verbrauchen. Darüber hinaus sind die Bezugsmöglichkeiten der bisher als E-Book vorhandenen Bücher sehr viel einfacher und schneller.

Als genereller Konsens kann festgehalten werden, dass jeder dritte Lehrer kritisch anmerkte, dass nicht genügend Lehrmaterialien als E-Books verfügbar sind. Darüber hinaus wurde auch von ähnlich vielen Lehrern bemängelt, dass E-Books im Gegensatz zu gedruckten Medien nicht verliehen oder weitergegeben werden können.

Weitere Informationen hier.