Am 16.12.2016 hat der Landtag NRW den ersten Kuturförderplan (KFP) für die Periode 2016-2018 verabschiedet. Der KFP ist Teil des Kulturfördergesetzes NRW (KFG). Inhalt sind die Ziele der Kulturförderung in NRW, deren Entwicklungsperspektiven und die Schwerpunkte für 2016-2018 individuelle Künstlerinnen- und Künstlerförderung, Kulturelle Bildung und Digitalisierung und Kultur. Aufgeteilt in elf Handlungsfelder ergänzt und konkretisiert der Kulturförderplan die einzelnen Paragraphen des Kulturfördergesetzes.
Weitere Inforamtionen sind auf der Homepage des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) zu finden.
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