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Veranstaltungen richtig ablichten!

Anfang des Jahres wurde bereits der Blogbeitrag „Bibliotheksbilder im Netz – Was ist zu beachten?“ dazu genutzt wichtige Eckpunkte für die Fotografie von Bibliotheksräumen zu erläutern. Als Ergänzung dazu sind in diesem Blogartikel Hinweise und Hilfestellungen zusammengefasst die für die visuelle Dokumentation von Veranstaltungen wichtig sind. Neben den klassischen Dingen die beim Fotografieren beachtet werden (s. „Bibliotheksbilder im Netz“ – Technische Voraussetzungen, Bildmaße etc.), sollten vor allem bei Veranstaltungen noch drei weitere Aspekte bedacht werden.

Storytelling

Für Veranstaltungen ist Storytelling inzwischen unumgänglich. Ohne eine Geschichte und einen Faden, in der Werbung und in der Dokumentation im Nachgang, ist auf Grund der Angebotsvielfalt das Interesse an einem Inhalt oder einer Veranstaltung schnell verloren. An diesem Punkt wäre ein separater Blogartikel zu Storytelling möglich, da dieses Thema aber schon häufig behandelt wurde, möchte ich hier nur als Beispiel auf einen Beitrag von unserem Lernort-Coach Wibke Ladwig hinweisen: Die Welt mit anderen Augen sehen: Storytelling als Kunsthandwerk.

Was an dieser Stelle eher relevant ist, ist das „Warum Storytelling?“ von der praktischen Seite des Fotografen. Eine Veranstaltung hat viele Facetten die abgebildet werden können. Neben den klassischen Bildern wie Redner, Programmpunkte und Gäste kann mit einem guten Storytelling der Fokus auf wichtige Inhalte gelegt werden. Dadurch ergibt sich keine riesige Bildersammlung (Vorteil bei der Rechtssicherheit s. Punkt 3: Bildrechte) und der Fotograf kann sich besser orientieren. Welche Bilder können weggelassen werden und auf welche Programmpunkte, Personen oder auch Ereignisse muss der Fokus gelegt werden. Eine Orientierung innerhalb der Veranstaltung wird geboten und ist eine wichtige Grundlage für die zwei weiteren Punkte.

Technische Vorbereitung der Räume

Hierbei ist wie in dem Blogartikel zu „Bibliotheksbilder im Netz“ wichtig sich zu überlegen wofür die Bilder genutzt werden sollen. Zur Dokumentation auf Social Media Kanälen reicht häufig eine Aufnahme von Bildern mit dem Smartphone, für Drucke, Blogartikel oder ähnliches wird häufig eine höhere Pixelanzahl benötigt als mit dem Smartphone möglich ist.

Generell empfiehlt es sich – am besten vor einer Veranstaltung –  einzelne Testaufnahmen zu machen. Häufig kommt es vor, dass die Lichtverhältnisse geändert werden müssen (z. B. im Rahmen von Dekorationen oder um die Stimmung dem Veranstaltungsthema anzupassen). Um dunklen oder falsch belichteten Bildern vorzubeugen, testen Sie in ein oder zwei Aufnahmen vorab, ob gute Aufnahmen möglich sind oder ob ggf. die Blende verstellt oder die Lichtverhältnisse etwas angepasst werden müssen. Besonders wenn es um die Ausleuchtung einer Bühne oder Fläche geht die im Fokus der Besucher stehen soll ist dies wichtig. Wenn ein Sprecher oder Moderator auf der Bühne steht ist auch hier ein Test sinnvoll mit einer Person. Eine vom Licht geblendete Person ist selten Ansprechend auf einem Foto festzuhalten.

Wenn bei der Einstellung und dem Umgang  mit der Blende Hilfe benötigt wird, kann mit der Bezeichnung der Kamera nach Tutorials gesucht oder im Fachhandel nachgefragt werden. Inzwischen gibt es auf Videoplattformen (YouTube etc.) oder auch in schriftlicher Form zu fast jeder Kamera online Hilfestellungen.

Bildrechte

Als Drittes sind die Bildrechte bei Fotos von Veranstaltungen zu beachten. Wenn eine Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Bibliothek stattfindet, ist das Hausrecht unproblematisch. Sollte außerhalb der eigenen Räume bspw. in einer Schule eine Veranstaltung stattfinden, holen Sie sich bei der Institution oder Organisation schon vorab die Einwilligung des Hausrechtsinhabers ein. Wenn es sich um regelmäßige Veranstaltungen handelt, reicht eine einmalige Vereinbarung für die Räumlichkeiten aus. Wichtig ist, dass Sie diese schriftlich festhalten. Wenn ein Kooperationsvertrag besteht, kann dies unter anderem ein sinnvoller Passus sein. Es empfiehlt sich so einen Vertrag bei regelmäßigen Kooperationen oder Kooperationsveranstaltungen  zu schließen.

Die Aufnahmen von Personen stellen im Vergleich zu den Räumlichkeiten ein größeres Thema dar. Wenn Sie Vortragende oder Künstler eingeladen haben, ist das Fotografieren eher unproblematisch, da Personen die „auf einer Bühne stehen“ als Teil der 1. Ausnahme („Aufnahmen im Rahmen zeitgeschichtlicher Ereignisse“) für das Recht am eigenen Bild gesehen werden. Wenn ein Vertrag mit den Künstlern geschlossen wird, sollte dennoch mit aufgenommen werden, in welchem Rahmen der CC-Lizenzen die Bilder im Nachhinein genutzt und veröffentlicht werden dürfen.

Die 2. Ausnahme („unwesentliche Beiwerke“) ist  in diesem Zusammenhang nur selten zu nutzen. Wenn Sie z. B. ein Plakat oder Medien zum Veranstaltungsthema fotografieren und zufällig im Hintergrund eine Person zu sehen ist, kann diese als unwesentliches Beiwerk gesehen werden und muss nicht um eine Einverständniserklärung gebeten werden. Mit der Frage „Kann die Person auch weggelassen werden, ohne dass sich der Gegenstand und Charakter des Bildes verändern?“, kann schnell geprüft werden ob eine Person als Beiwerk gilt.

Für die Aufnahmen des Publikums kann die 3. Ausnahme („öffentliche Versammlungen, Aufzüge und ähnliche Veranstaltungen“) allerdings sehr hilfreich sein. Als öffentliche Versammlungen gelten hierbei bspw. auch eine Musikveranstaltung oder das Publikum einer Lesung. Wichtig hierbei ist zu beachten dass jeder potenziell Zugang zu dieser Veranstaltung haben muss. Sei es auch nur durch die Möglichkeit eine Eintrittskarte zu kaufen. An dieser Stelle ist dennoch zu beachten, dass bei Einzelaufnahmen von Personen im Publikum oder wenn Einzelpersonen im Fokus des Bildes stehen, die Einwilligung eingeholt werden muss. Hier empfiehlt sich eine schriftliche Einwilligung. Bei Gruppenaufnahmen (mind. drei Personen, die nach außen hin als eine Gruppe auftreten) oder Aufnahmen der versammelten Gäste dürfen Sie auch ohne explizite Einwilligung fotografieren und die Bilder im Anschluss veröffentlichen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei Veranstaltungen angekündigt werden, dass Fotoaufnahmen erstellt und auch ggf. veröffentlich werden (bspw. im Rahmen einer Einladung oder eine mündlichen Ankündigung).

Wenn es sich um eine nicht öffentliche Veranstaltung handelt, muss jede Person um das Einverständnis gebeten werden. Dies gilt auch für geladene Gäste wie einer Schulklasse. Bei minderjährigen ist zu beachten, dass neben dem Kind auch die gesetzlichen Vertreter zustimmen müssen. Hierbei Hilft eine Absprache vor der Veranstaltung mit den Lehrern, ob bereits Vereinbarungen seitens der Schule mit den Eltern existieren.

Die Beachtung und Einhaltung dieser Regeln ist während einer Veranstaltung etwas schwieriger, aber spätestens vor der Veröffentlichung müssen Sie die ausgewählten Fotos prüfen. Auch wenn es die Zeit nicht immer erlaubt, ist die Beachtung des Rechts am eigenen Bild wichtig um teure Abmahnungen zu vermeiden und das Recht der einzelnen Person zu achten.

Direkt vor der Veranstaltung

Vor einer Veranstaltung sollte mit den Kolleginnen und Kollegen noch einmal kurz durchgesprochen werden, auf welche Eckpunkte geachtet werden sollte wenn Aufnahmen gemacht werden. So kann der Zeitaufwand der Prüfung vor Veröffentlichung der Bilder gering gehalten werden. Wenn mehr als eine Kamera zur Verfügung steht oder ergänzend Smartphones, kann auch eine Aufteilung der nach dem Storytelling benötigten Bilder gemacht werden.

Für tiefergehende Fragen zum Thema Technik und Bildrechte ist es immer Ratsam professionellen Rat einzuholen. Darüber hinaus kann auch die Rechtsabteilung oder die Pressestelle der Stadt in vielen Fragen weiterhelfen.

Weitere Quellen:

Recht am Bild – „Fotorechtliche Probleme bei der Eventfotografie“ (zuletzt aufgerufen am 30.08.2017), online verfügbar unter: https://www.rechtambild.de/2011/08/fotorechtliche-probleme-bei-der-event-und-partyfotografie/

Recht am Bild – „Der Irrglaube über Gruppenfotos“ (zuletzt aufgerufen am 30.08.2017), online verfügbar unter: https://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber-gruppenfotos/

Janke & Schult – „Personenfotografie und das Recht am eigenen Bild “ (zuletzt aufgerufen am 30.08.2017), online verfügbar unter: https://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/158-recht-am-eigenen-bild-personenfoto.html

Dr. Thomas Schwenke: „Social Media Recht für Bibliotheken“, Interner Leitfaden im Rahmen der Qualifizierung Lernort Bibliothek des Landes NRW, Stand 15.12.2015

Eventfaq – „303/14 Private oder öffentliche Veranstaltung?“ (zuletzt aufgerufen am 30.08.2017), online verfügbar unter: https://eventfaq.de/private-oder-oeffentliche-veranstaltung/

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