Ein neuer Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt klar, dass Schülerinnen und Schüler während der Zeiten des offenen Ganztags am Nachmittag unter anderem an regelmäßigen außerschulischen Bildungsangeboten teilnehmen können. Damit werden Bildungspartnerschaften mit z.B. Öffentlichen Bibliotheken, Musikschulen und Sportvereinen gestärkt.
Quelle: Ministeriums für Schule und Bildung „Runderlass 325-3.04.02-142481“ (16.02.2018), online verfügbar unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Ganztag/OGS.pdf