Als „Bildungspartner NRW“ vereinbaren Schulen mit einer Bildungs- und Kultureinrichtung eine langfristige Zusammenarbeit. Grundlage dafür ist die schriftliche Kooperationsvereinbarung, in der Ziele, Aktivitäten und Rahmenbedingungen geschlossen werden. Die gebündelten Vorteile einer Bildungspartnerschaft finden Sie hier.
Quelle: Newsletter bildungspartner-info Nr. 03 2018 „Neues Material I: Vorteile einer Bildungspartnerschaft“ (10.04.2018)