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Entscheidung zur Urheberrechtsreform gefallen

Am 12. September 2018 hat das EU-Parlament mit deutlicher Zustimmung über die neue Urheberrechtsreform entschieden. Ziel der Reform soll es sein Urheber von Bild-, Text- und Tonmaterialien rechtlich vor kommerzieller Nutzung seitens Dritter im digitalen Raum ohne Genehmigung zu schützen.

Besonders treffen wird es dabei große Onlineplattformen wie Google, Facebook oder Youtube. Um urheberrechtlichgeschützes Material erkennen zu können, sei es laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen „so gut wie sicher, dass verpflichtende Upload-Filter kommen“. Folge dessen wäre, dass auch legale Inhalte betroffen sein können, da Filter nicht zwischen geschütztem Material und beispielsweise Parodien oder Satire unterscheiden können.

In den kommenden Wochen kommt es zwischen dem Verhandlungsleiter des Parlaments Axel Voss, dem EU-Rat und der Kommission zu einem Trilog, in dem über einen endgültigen Kompromiss entschieden wird. Dieser wird anschließend nochmals den Regierungsvertretern vorgelegt.

Ausführlichere Informationen zu dieser Reform und zu Upload-Filtern können Sie in den folgenden Quellen nachlesen:

Quellen:
Heise: „EU-Copyright-Reform- ‚Viele legale Inhalte werden einfach verschwinden'“ (20.09.2018), online verfügbar unter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Copyright-Reform-Viele-legale-Inhalte-werden-einfach-verschwinden-4163531.html

Heise: „Urheberrechtsreform: Was hat das EU-Parlament tatsächlich beschlossen?“ (20.09.2018), online verfügbar unter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Urheberrechtsreform-Was-hat-das-EU-Parlament-tatsaechlich-beschlossen-4165818.html

WDR: „Upload-Filter: Sie kommen – teilweise zu Recht“ (20.09.2018), online verfügbar unter: https://blog.wdr.de/digitalistan/uploadfilter/

bit-online: „Bitkom kritisiert EU-Urheberrechtsreform als rückwärtsgewandt“ (20.09.2018), online verfügbar unter: http://www.b-i-t-online.de/neues/5247

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