Der Spiegel berichtet über den Beschluss des Bundestags vom 17.10.2018. Blindenbibliotheken und vergleichbare Intsitutionen dürfen ohne Zustimmung des Urhebers barrierefreie Kopien literarischer Werke (Hörbücher und Bücher in Blindenschrift) anfertigen.
Die Entscheidung basiert auf dem Vertrag von Marrakesch, der seit 2013 die „barrierefreie Verfügbarkeit von urheberrechtlich geschützten Werken auf internationaler Ebene“ regelt.
Zum Beschlusstext vom 17.10.2018.
Quelle: Spiegel.de – „Beschluss des Bundestags – Blinde und Sehbehinderte sollen besseren Zugang zu Literatur bekommen“ (zuletzt aufgrufen am 19.10.18), online verfügbar unter: http://www.spiegel.de/kultur/literatur/bundestag-blinde-und-sehbehinderte-sollen-besseren-zugang-zu-literatur-erhalten-a-1234017.html