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Kulturstiftung des Bundes: Förderprogramm „hochdrei – Stadtbibliotheken verändern“

Die Kulturstiftung des Bundes hat erstmalig ein Förderprogramm für Bibliotheken aufgelegt. Der Begriff „hochdrei“ wurde gewählt, da es um den 3. Ort geht und Räume in Kubikmetern bemaßt werden.

Zielgruppe sind Klein-, Mittel- und Großstadtbibliotheken. Das Programm stellt die Öffnung der Bibliothek hinein in die Stadtgesellschaft in den Mittelpunkt. Es geht um die Entwicklung einer Partnerstruktur mit örtlichen Akteuren (Vereine, Zivilgesellschaftliche Institutionen usw.). Bestehende Kooperationen können genannt werden.

Im Rahmen des Förderprogramms steht ein Fond zur Finanzierung einer Prozessbegleitung für die Entwicklung von Konzepten und Ideen von Bibliotheken auf dem Weg zum 3. Ort zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Bibliotheken der Sektionen 3a, 3b, 2 und 1. Die Fördersumme beträgt mindestens 50.000,- max. 200.000,- Euro. Eigenmittel sind in Höhe von 10% Barmitteln zu erbringen, die zur Summe der Fördermittel hinzukommen. Drittmittel werden als Eigenmittel anerkannt.

Anträge können in zwei Runden gestellt werden.

  1. Antragstellung bis 30.11.2018, Durchführungszeitraum bis 31.03.2021
  2. Antragstellung bis 31.08.2019, Durchführungszeitraum bis 31.12.2021

Neben dem Fonds, bietet das Förderprogamm unter dem Titel „Inspiration³“ die Finanzierung und Organisation von Tandem-Studienreisen an. Im Rahmen von 3-tägigen Exkursionen werden „inspirierende Bibliotheken in den Niederlanden und Dänemark“ besucht.  Für die Exkursionen können sich Bibliotheksleitungen mit ihrem/r Bürgermeister/in oder ihrem/r zuständigen Dezernenten/in als Tandem bis zum 15. Dezember 2018 bewerben.

Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/nachhaltigkeit_und_zukunft/detail/hochdrei.html

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