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Antragsmöglichkeiten im Rahmen der Kommunalrichtlinie Klimaschutz

Kommunale Einrichtungen können im Rahmen der „Kommunalrichtlinie Klimaschutz“ Zuwendungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beantragen. Bezuschusst werden Projekte, welche zur Senkung von Treibhausgasemissionen beitragen. Dazu zählen beispielsweise die Aufrüstungen von LED-Außen- und Innenbeleuchtung, Sanierungen, der Austausch von Lüftungsanlagen und ähnliches. Im Rahmen der aktuellen Richtlinie können jeweils vom 1. Januar bis 31. März sowie vom 1. Juli bis 30. September Mittel beantragt werden.

Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie hier.

Quelle:
Bibliotheksportal- „Kommunalrichtlinie Klimaschutz: erweiterte Antragsmöglichkeiten“ (02.11.2018), online verfügbar unter: https://bibliotheksportal.de/2018/10/10/kommunalrichtlinie-klimaschutz-erweiterte-antragsmoeglichkeiten/

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