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dbv begrüßt Entscheidung des Deutschen Bundestages zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz

Der dbv hat eine Pressemitteilung herausgegeben, in der er die Entscheidung des Deutschen Bundestages zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz für digitale Publikationen begrüßt. Am 06. November hat der Deutsche Bundestag dies für alle Verlagserzeugnisse beschlossen. Der reduzierte Steuersatz von 7 % erstreckt sich nicht mehr nur auf gedruckte Presse und Bucherzeugnisse, sondern auch auf Apps, Websites und Datenbankangebote mit Büchern, Zeitungen und Zeitschriften.

Die folgenden Verbände haben sich im Vorfeld stark für die Reduzierung eingesetzt: dbv, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Verband Bildungsmedien, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels.  Dieses Verbändebündnis hat am 5. September dazu eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht.Zunächst war die Reduzierung im Regierungsentwurf ausgeschlossen worden.

Quelle: Pressemitteilung des dbv – „Gleichbehandlung digitaler und analoger Medien Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) begrüßt Entscheidung des Deutschen Bundestages zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz für digitale Publikationen“ (11.11.2019)

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