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Ausschreibung Bibliothek des Jahres 2020 und erstmalig Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) und die Deutsche Telekom Stiftung schreiben zum 21. Mal den Preis „Bibliothek des Jahres“ aus. In 2020 wird erstmals auch die Auszeichnung „Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen“ verliehen.

Ausgezeichnet wird vorbildliche und innovative Bibliotheksarbeit unter Nutzung von digitalen Angeboten und Services, auch in Teilbereichen.
Die Auszeichnung soll Motivation der Bibliotheken im Wettbewerb um Qualität und Innovation sein.
Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert.

Folgende Kriterien sind laut dbv maßgebend:
Die Qualität und Innovation der bibliothekarischen Arbeit
die Darstellung ihrer Konzeption oder Strategie
ihr kreativer Einsatz von digitalen Möglichkeiten
ihre Zukunftsorientierung
ihre nachhaltige Wirkung
ihre attraktiven Serviceleistungen
ihre medienwirksame Öffentlichkeitsarbeit
ihr überregionales/internationales Engagement
ihre (lokale, regionale, internationale) Vernetzung
die Qualität der Bewerbungsunterlagen

Neu ist seit diesem Jahr die Auszeichnung „Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen“ für vorbildliche und innovative Bereiche einer Bibliothek.
Mit der Auszeichnung soll ein Beitrag zum Image der Bibliotheken in den kleinen Kommunen und Regionen geleistet werden.
Bewerben können sich Bibliotheken aller Sparten in Städten und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern.

Laut dbv wird innovative und vorbildliche Arbeit auch in Teilbereichen wie beispielsweise Veranstaltungsarbeit, Integration oder Informationskompetenz ausgezeichnet.
Der Preis ist mit 7.000 Euro dotiert.

Vorschlagsberechtigt sind die Bibliotheksleitungen selbst, die Vorsitzenden der Sektionen, Landesverbände und Kommissionen des dbv oder Mitglieder der Jury, die den Gewinner kürt. Bewerbungen können wiederholt eingereicht werden.

Eine Bewerbung kann nur einmal in einer der beiden Kategorien „Bibliothek des Jahres“ oder „Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen“ eingereicht werden. Eine Doppelbewerbung ist nicht zulässig.

Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2020.

Eine Bewerbung kann nur online eingereicht werden. Den Bewerbungsbogen für die „Bibliothek des Jahres“ finden Sie hier.

Den Bewerbungsbogen für die „Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen“ finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und dem Preis finden Sie auf den Seiten des dbv .

Quelle: Presseerklärung des dbv , online verfügbar unter: https://www.bibliotheksverband.de/dbv/auszeichnungen/bibliothek-des-jahres/ausschreibung.html

 

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