Für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen bestehen nach wie vor große Zugangshürden zu digitalen Publikationen. Der 2019 verabschiedete „European Accessibility Act“ (EAA) soll das ändern. Die europäische Richtlinie muss bis 2022 in nationales Recht umgesetzt und spätestens ab 2025 auch in der Praxis gelebt werden. Das bedeutet für die Buchbranche: Spätestens dann müssen E-Books, Lesegeräte und Online-Shops barrierefrei sein. Der Börsenverein wird Buchhandlungen und Verlage in diesem Prozess beraten und unterstützen.
So stellt eine Webinar-Reihe zum Thema „Barrierefreiheit“ in regelmäßigen Abständen die unterschiedlichen Aspekte und Herausforderungen für die Branche kompakt dar. Einen guten Einstieg und eine erste Übersicht zum aktuellen Stand bietet „Barrierefreiheit in der Verlags- und Buchbranche – was Sie wissen sollten!“ der IG Digital am 26. November 2020 um 10 Uhr. Expert*innen beantworten hier die Fragen der Teilnehmer*innen und geben Impulse aus der Praxis weiter. Die kostenfreie Anmeldung für das Webinar ist via Zoom möglich: https://zoom.us/webinar/register/WN_Vts9AZ8eR8Kw9kEbGtuupg
Interessant ist auch der Beitrag: Freiheit. Gleichheit. Zugänglichkeit. – Wie sieht barrierefreier Content aus?, Stream: https://www.youtube.com/watch?v=mSDY-BcvOCk. Die Aufzeichnungen der Webinare des Börsenvereins und weitere Informationsmaterialien werden ab sofort hier zu finden sein: https://www.boersenverein.de/beratung-service/barrierefreiheit.
Quelle: Pressemitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels „Barrierefrei in die Zukunft: Börsenverein unterstützt Buchbranche bei Umsetzung des European Accessibility Act bis 2025“ vom 23.11.2020
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