Der Bundesrat hat in seiner Beschlussfassung zur Novellierung des Urheberrechts vorgeschlagen, einen neuen Paragrafen „§ 42b Digitale Leihe“ in das Urhebergesetz (UrhG) einzufügen. Dieser Paragraf regelt die gesetzliche Verpflichtung von Verlagen, nicht kommerziell tätigen Bibliotheken eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen für den Verleih einer digitalen Publikation (E-Book) anzubieten, sobald sie auf dem Markt erhältlich ist. Dazu gehört auch das Recht einer Bibliothek, jeweils ein Exemplar digital für begrenzte Zeit jeweils einer Person („one copy, one loan“) zugänglich zu machen.
Der dbv begrüßt dies ausdrücklich und fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, diesen Regelungsvorschlag im Zuge des weiteren Gesetzgebungsverfahrens anzuwenden. Mehr Informationen in der Pressemitteilung des dbv vom 29.03.2021.