Kommentare 0

Fortbildungsbedarf? – Jetzt Fördergelder für Inhouse- bzw. Regional-Schulungen bis 31.10. beantragen

Das Land NRW stellt auch für das erste Halbjahr 2022 Fördergelder für Teamfortbildungen (Inhouse-Schulungen) sowie Schulungen zu Fachthemen (Regionalschulungen) bereit. Die Inhouse-Schulungen richten sich an ganze Teams. Die antragsstellende Bibliothek kann diese in Kooperation mit maximal zwei weiteren Bibliotheksteams durchführen. Regionalschulungen ermöglichen eine Fortbildung zu einem Fachthema für einzelne Abteilungen aus mindestens vier Bibliotheken. Mindestteilnehmerzahl sind 10 Personen.

Das Thema können antragsstellende Bibliotheken bei beiden Fortbildungsarten frei wählen – es muss aber einen bibliotheksfachlichen Bezug haben. Fortbildungen gab es zum Beispiel zu Social-Media-Strategien, Nachhaltigkeit, Entwicklung eines Leitbilds oder Schreiben fürs Netz.

2022 wieder Schulungen in Präsenz

Ab dem ersten Halbjahr 2022 sollen wieder Schulungen in Präsenz stattfinden können. Bei der Durchführung von Inhouse- und Regional-Veranstaltungen in Räumen der Bibliotheken sind die für diese geltenden Vorschriften anzuwenden und auch deren Hausrecht findet Anwendung. Daraus folgt auch, dass diese Einrichtungen die Verantwortung für die Einhaltung der Corona-Regeln im Rahmen der dann jeweils gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW für Veranstaltungen dieses Typs tragen. Örtliche Hausregeln sind zu beachten, soweit sie über die in der gültigen Coronaschutzverordnung festgelegten Regelungen hinausgehen. Alle Teilnehmenden werden rechtzeitig über die aktuellen Regelungen informiert. Die Gesundheit von Dozentinnen und Dozenten sowie Teilnehmenden hat oberste Priorität. Der Schulungswunsch in Präsenz sollte deshalb optimalerweise auch im Online-Format umsetzbar sein, falls eine kurzfristige Umstellung des Formates notwendig sein sollte.

Gefördert werden ein- und zweitägige Fortbildungen mit einer Unterstützung von maximal 80%. Die antragsstellende Bibliothek übernimmt die Bereitstellung von Raum und Technik sowie die Verpflegung vor Ort. Schulungen, an denen Nicht-Bibliotheksangehörige teilnehmen, sind nicht zuschussfähig. Die Inhouse- und Regionalschulungen sind eine Kooperation der Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW und dem ZBIW der TH Köln. Die Bewerbungsfrist für neue Anträge ist der 31. Oktober 2021. Die Anträge müssen entweder postalisch oder als Fax eingehen. Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne an Andrea Kasper (andrea.kasper(at)brd.nrw.de/Tel. 0211 / 475-5663) wenden.

Alle Vordrucke für Anträge sowie weitere Hinweise zur Antragsstellung unter:
https://fachstelle-oeffentliche-bibliotheken.nrw/unsere-fortbildungen/

Schreibe eine Antwort