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Kulturstiftung des Bundes: Antragsfrist für Flüchtlingsprogramm „Sonnenstunden“ bis 20. Mai verlängert

Die Antragsfrist für das Programm „Sonnenstunden“ wurde von der Kulturstiftung des Bundes verlängert. Das Programm „Sonnenstunden“ ermöglicht kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die nach Deutschland geflohen sind. In diesen sollen sie gemeinsam kulturelle Angebote wie zum Beispiel Vorlesestunden, Konzerte oder Theateraufführungen in Unterkünften für Geflüchtete, Besuche in kulturellen Einrichtungen, Stadtspaziergänge, Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern wahrnehmen oder sich selbst künstlerisch-kreativ betätigen können

Eine Antragsstellung an die Kulturstiftung der Länder per E-Mail an sonnenstunden@kulturstiftung.de ist noch bis 20.05.2022 möglich.

Die maximale Fördersumme zur Umsetzung von Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen beträgt 5.000 Euro. Die Förderung kann für Sachkosten (z. B. Honorare, Arbeitsmaterial, Eintrittsgeld) verwendet werden. Ein Eigenanteil ist keine Fördervoraussetzung.

Quelle: https://www.kulturstiftung.de/sonnenstunden-programm-ukraine/

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