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Münster: Bibliothek darf Bücher mit Warnhinweis versehen

Leseempfehlungen in Büchereien sind nichts Ungewöhnliches. Doch was passiert, wenn eine Bücherei vor einem Buch warnt? Die Stadtbücherei Münster darf das tun. Sie darf Bücher mit Hinweisen versehen, wenn sie diese verleiht. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.

Ein Autor hatte sich dagegen gewehrt. In seinem Buch werden etwa die Mondlandung und der Atombombenabwurf angezweifelt. Er wollte den Hinweis durch ein Eilverfahren entfernen lassen – ohne Erfolg. Das Gericht lehnte seinen Antrag ab. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Autor kann vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einlegen.

Mehr Informationen auf dieser Website: https://www.spiegel.de/kultur/literatur/bibliothek-darf-buecher-mit-warnhinweis-versehen-a-c78ce3fc-1c13-4c96-993d-4ecad10c03a7

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