Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) unterstützt Projekte, die durch präventive Ansätze den Schutz von Kindern stärken und fachliche Expertise fördern. Gefördert werden insbesondere langfristig angelegte Vorhaben in Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachkräften – zum Beispiel künstlerisch-kulturelle Projekte mit Kindern und Jugendlichen oder Fortbildungen für Ehrenamtliche, Hauptamtliche, Honorarkräfte und Eltern. Träger können Fördermittel von bis zu 8.000 Euro beantragen. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2026. Einsendeschluss für Anträge ist der 24. Oktober 2025.
Mehr Informationen auf dieser Website https://www.bkj.de/projekte/start2act/foerderung/