Mit der Bestätigung durch das House of Lords am 14. Mai 2014 haben beide Kammern des britischen Parlaments eine Urheberrechtsreform für das Vereinigte Königreich beschlossen. Wie die Libraries and Archives Copyright Alliance des Berufsverbands CILIP (Chartered Institute of Library and Information Professionals) meldet, wurden damit drei Ausnahmegruppen in das entsprechende gesetzliche Regelwerk eingefügt: 1. Menschen mit Behinderung; 2. Forschung, Bildung, Bibliotheken und Archive sowie 3. die öffentliche Verwaltung. Die Neuregelung ist am 1. Juni 2014 in Kraft getreten.
Weitere Informationen (in englischer Sprache): http://www.ipo.gov.uk/hargreaves-copyright-techreview
Quelle: dbv-Newsletter Nr. 23 2014 (21. Mai)