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Rechtslage WLAN

Die Rechtslage für öffentliches WLAN in Bibliotheken ist immer noch strittig. Bisher gab es von Seiten der Bundesregierung nur eine Absichtserklärung das Telemediengesetz dahingehend abzuändern. Nun wurde ein Gesetzentwurf veröffentlicht, in dem Änderungen in Bezug auf den Zugang zu öffentlichen WLAN Netzen geplant sind.

Die heikle Haftungsfrage soll in § 8 Abs. 4 wie folgt gelöst werden:

(4) Diensteanbieter, die einen Internetzugang nach Absatz 3 geschäftsmäßig oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen, können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter  1. angemessene Sicherungsmaßnahmen durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren oder vergleichbare Maßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Funknetz durch außenstehende Dritte ergriffen hat und 2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/telemedienaenderungsgesetz,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Zumutbare Maßnahmen sind z. B. eine entsprechende vorgeschaltete Erklärungsmöglichkeit per Checkbox.

Da es sich noch um einen Gesetzentwurf handelt, kann die Rechtskommission des DBV noch keine detaillierte Handlungsempfehlung für die Bibliotheken abgeben und bittet darum die Gesetzänderung abzuwarten.

Herr Professor Hoeren hat sich auf seinem Blog eine kritische Auseinandersetzung zu dem Gesetzentwurf veröffentlicht. http://blog.beck.de/2015/03/15/eine-unversch-mtheit-der-regierungsentwurf-zur-wlan-haftung

Quelle: dbv, E-Mail v. 16.03.2015

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