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Haftungsprivileg für Hotspot-Anbieter

Die Bundesregierung hat für die Novellierung des Telemediengesetzes einen neuen Entwurf ausgearbeitet. Momentan beinhaltet das Gesetz die Störerhaftung und somit die Rechtsunsicherheit, ob die Anbieter von W-LAN Hotspots für Rechtsverstöße ihrer Nutzer haften müssen.

Die Novellierung sieht einen Wechsel von der Störerhaftung zum Haftungsprivileg vor. Dieses besagt, dass die Hotspot Anbieter nicht mehr für Rechtsverletzungen anderer schadenersatzpflichtig und / oder strafbar gemacht werden können. Dieses Privileg wird allerdings nicht uneingeschränkt und für alle gelten.

Über die Einschränkungen und den Entwurf allgemein hat sich auch D-64 – Zentrum für digitale Forschung e. V. Gedanken gemacht. Der kritische Kommentar zu den Neuerungen ist unter folgendem Link nachzulesen: https://d-64.org/stoererhaftung-d64-kritisiert-erneuten-blindflug-der-bundesregierung/

Quelle:http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/09/2015-09-16-telemediengesetz.html

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