Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz liegt als Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst in einem Rechtsstreit. Bisher war es möglich, die von der Bibliothek für ihre Website lizensierten Vorschaubilder auf anderen Websites einzubetten (Framing). Die VG verlangte, dass die DDB diese Vorschau technisch unterbindet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) gibt den Fall nun an den Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiter. Bei der dem EuGH vorgelegten Frage geht es darum, ob Framing bei Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen eine öffentliche Wiedergabe ist. Da der Punkt nicht geklärt sei und Unionsrecht betreffe, müsse der EuGH entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.
Die DDB stand laut Pressemitteilung bisher auf dem Standpunkt, „dass sie die Werke, für welche die VG Bild-Kunst die Urheberrechte wahrnimmt, in Form von Vorschaubildern ohne technische Verhinderung des Framings nutzen darf“. Framing stelle „nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs wie auch des Europäischen Gerichtshofs“ keine urheberrechtsrelevante Nutzungshandlung dar.
In einer Pressemitteilung der VG Bild-Kunst wird Geschäftsführer Dr. Urban Pappi zitiert: „Durch seine Rechtsprechung hat der EuGH selbst das Dilemma verursacht. Folgerichtig muss er auch für deren Klärung sorgen. Es kann nicht sein, dass Kunstschaffende und Fotografen*innen keinerlei Kontrolle über ihre Werke haben, wenn diese durch Framing im Internet genutzt werden. Das käme einer Enteignung gleich.“
Quelle: Frankfurter Allgemeine Medien: „Streit um Vorschaubilder im Internet wird in Luxemburg entschieden“ (Aktualisiert am 25.04.2019-11:48), online verfügbar unter https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/framing-streit-um-vorschaubilder-im-internet-wird-in-luxemburg-entschieden-16156860.html