Ab Januar 2020 dürfen keine Bisphenol-A-haltigen Kassenzettel mehr in Umlauf gebracht werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihren Lieferanten über schadstofffreie Thermopapier-Produkte und kalkulieren Sie veränderte Kosten mit ein.
„Nach Prüfung der Regulierungsentwurfes durch das EU-Parlament wurde die Einstufung von BPA als reproduktionstoxisch Kategorie 1B im Juni 2016 im offiziellen EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die neue Regelung tritt zwar 20 Tage nach Veröffentlichung formal in Kraft, kommt aber erst nach einer Übergangszeit von 18 Monaten zur Anwendung.“
Weitere Informationen sind auf der Webseite von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. zu finden.
Quelle: Newsletter Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen, Bayern „Informationskompetenz: Erneuter Best-Practice-Wettbewerb“ (zuletzt aufgerufen am 11.11.2019), online verfügbar unter: https://www.oebib.de/fileadmin/redaktion/service/Publikationen/Newsletter/newsletter_2019_10.pdf