Alle Artikel in der Kategorie “Aus Verbänden und Institutionen

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dbv: Stellungnahme zum Zweitveröffentlichungsrecht für deutsche Wissenschaft

Der dbv hat Stellung zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 06.03.2013 zum Thema Zweitverwertungsrecht im Urheberrecht bezogen. Der dbv begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich, kritisiert aber die „Embargofrist“ von einem Jahr und dass das Zweitverwertungsrecht auf Aufsätze in „periodisch erscheinenden Sammlungen“ eingeschränkt werden soll. Des Weiteren fordert der dbv, dass Aufsätze auch in der veröffentlichten Form elektronisch zur Verfügung gestellt werden können. Mit großer Zustimmung hat der dbv die vorgeschlagenen Regelungen zur Digitalisierung der sog. verwaisten und vergriffenen Werke aufgenommen.

Weitere Informationen: http://www.bibliotheksverband.de/dbv/positionen.html

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dbv bei Expertengespräch im Ausschuss für Kultur und Medien

Der dbv berichtet, dass Geschäftsführerin Barbara Schleihagen am 20. März 2013 zu einem öffentlichen Expertengespräch im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags eingeladen war:
„Experten aus den Bereichen Buch, Film und Musik beantworteten die Fragen der Abgeordneten zu den neuen Vertriebsmöglichkeiten bei digitalen Angeboten und den damit verbundenen Problemen….Die dbv-Geschäftsführerin bewertete in ihrem Beitrag die Auswirkungen der Entwicklung des elektronischen Buchmarktes für Öffentliche Bibliotheken. Da Bibliotheken Lizenzen vom Rechteinhaber benötigten, könnten Bibliotheken in der digitalen Medienwelt momentan ihre Medienauswahl nicht mehr frei nach eigenen professionellen Kriterien treffen. So verlören Bibliotheken die Kontrolle über ihren unabhängigen und ausgewogenen Bestandsaufbau und das Bestandsmanagement. Gemeinsam mit dem Schriftsteller Mario Giordano appellierte Barbara Schleihagen außerdem an den Ausschuss, sich für eine Ausdehnung der Buchpreisbindung auch für elektronische Bücher einzusetzen.“

Weitere Informationen: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a22/index.jsp
Quelle: dbv-Newsletter Nr. 1.2013 (26. März)

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IFLA und EBLIDA: Engagement für die elektronische Ausleihe

Die IFLA hat ein Positionspapier zum Thema eBooks erarbeitet und die offizielle Stellungname „IFLA Principles for Library eLending“ erarbeitet, die vom Vorstand im Februar 2013 verabschiedet wurde. Außerdem wurde eine Website zum Themenkomplex online gestellt: http://www.ifla.org/e-lending

Der europäische Bibliotheksverband EBLIDA hat eine Arbeitsgruppe zum Thema eBooks eingerichtet sowie eine europaweite Kampagne ins Leben gerufen. Am 15. Mai 2013 organisiert EBLIDA gemeinsam mit NAPLE eine internationale Konferenz mit dem Titel ‚Ready? Read’e‘. Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: dbv-Newsletter International 2013/02

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DigiBib – jetzt auch mobil

Das HBZ teilt mit: „Eine für mobile Anwendungen optimierte Oberfläche stellt die Digitale Bibliothek (DigiBib) seit dem 29. November 2012 in einer Beta-Version zur Verfügung – unter Erhaltung der vollen DigiBib-Funktionalität. Auf die Einstiegsseite m.digibib.net wird automatisch umgeleitet, wenn die DigiBib von einem Smartphone oder Tablet-PC aus genutzt wird; dabei kann jederzeit zwischen m.digibib.net und www.digibib.net gewechselt werden.“

Quelle: http://www.hbz-nrw.de/aktuelles/nachrichten/digibib-mobil

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Filmvorführrechte in Bibliotheken

Der dbv teilt mit, dass es zu Filmvorführungen in Bibliotheken ein aktuelles Informationsschreiben vom dbv-Vertragspartner MPLC Deutschland GmbH gibt. MPLC Deutschland GmbH weist nochmals auf die Notwendigkeit einer Lizenzvereinbarung hin. Die Kosten hierfür richten sich nach der Sektionszugehörigkeit im dbv. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Gebühren für die musikalischen Darbietungen innerhalb der Filmwerke an die GEMA entrichtet werden müssen.

Das Schreiben von MPLC Deutschland GmbH hat der dbv auf der internen Seite seiner Website eingestellt:
http://www.bibliotheksverband.de/dbv/vereinbarungen-und-vertraege/auffuehrungsrechte-fuer-filme-vereinbarungen.html

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„Q-thek“ jetzt eingetragene Marke

Seit 2010 entwickelt und erarbeitet das Land NRW im Rahmen des Projektes „Lernort Bibliothek“ eine Zukunftsstrategie für Öffentliche Bibliothek. Als ein Teilprojekt wurde das Konzept der „Q-thek“ entwickelt. Q-thek steht für eine anregende Lernumgebung in Öffentlichen Bibliotheken, in der moderne Technik, digitale und konventionelle Angebote kombiniert mit Kommunikationsflächen ansprechend präsentiert werden.

Der Begriff „Q-thek“ ist jetzt als Wortmarke im Register des Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und somit geschützt. Markeninhaberin ist das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW. Die Schutzdauer endet am 31.07.2022. Weitere Auskunft bei Fragen zur Verwendung des Begriffs erteilt das Dezernat 48 Öffentliche Bibliotheken der Bezirksregierung Düsseldorf.

Weitere Informationen zur Q-thek finden Sie hier.