Alle Artikel in der Kategorie “Recht

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Internetgrundwissen: Webtracking

Auch wenn Webtracking eine Technologie aus den Anfängen des Internets ist, kann es passieren, dass solche Grundtechnologien in ihrer Funktionsweise unbekannt sind. Was wird eigentlich mitgeschnitten und was wird mit diesen Informationen gemacht? Für alle, die sich nicht ganz sicher sind, hat irights.info einen Artikel über dieses Webtracking veröffentlicht.

Aus dem Inhalt: Was ist Webtracking? Was ist ein Cookie? IP-Adressen als Standort-Erkennung, Email-Tracking, App-Tracking… Welches Recht gilt beim Webtracking? Wie kann man sich schützen?

Artikel: http://irights.info/artikel/was-ist-und-wie-funktioniert-webtracking/23386

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Großbritannien: Parlament beschließt Urheberrechtsreform

Mit der Bestätigung durch das House of Lords am 14. Mai 2014 haben beide Kammern des britischen Parlaments eine Urheberrechtsreform für das Vereinigte Königreich beschlossen. Wie die Libraries and Archives Copyright Alliance des Berufsverbands CILIP (Chartered Institute of Library and Information Professionals) meldet, wurden damit drei Ausnahmegruppen in das entsprechende gesetzliche Regelwerk eingefügt: 1. Menschen mit Behinderung; 2. Forschung, Bildung, Bibliotheken und Archive sowie 3. die öffentliche Verwaltung. Die Neuregelung ist am 1. Juni 2014 in Kraft getreten.

Weitere Informationen (in englischer Sprache): http://www.ipo.gov.uk/hargreaves-copyright-techreview

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 23 2014 (21. Mai)

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Alternative zu GEMA

Die Cultural Commons Collecting Society (C3S) will sich als Alternative zur GEMA etablieren. Verwertungsgesellschaften verwalten unter anderem die öffentlichen Aufführungsrechte ihrer Mitglieder sowie die Urheberrechtsabgaben, die pauschal als Ausgleich für das private Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke dienen. Einen Bericht dazu lesen Sie hier.

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MFKJKS: Referentenentwurf zum Kulturfördergesetz vom Kabinett verabschiedet

Das Landeskabinett hat dem von Kulturministerin Ute Schäfer vorgelegten Referentenentwurf zum Kulturfördergesetz (KFG) zugestimmt. Das geplante Gesetz bedeutet eine kulturpolitische Standortbestimmung, in der die wesentlichen Ziele, Schwerpunkte und Grundsätze der Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen definiert werden. Es geht darum, die politische Bedeutung der Kultur und der Kulturförderung des Landes deutlich zu machen und zu stärken sowie zu einer zukunftsfähigen Entwicklung der Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens beizutragen. Das Gesetz soll zu mehr Transparenz und Planungssicherheit in der Kulturförderung beitragen.

Der Entwurf wurde jetzt den nordrhein-westfälischen Verbänden für Kunst, Kultur und Kulturelle Bildung zugeleitet. Sie haben bis Mitte Juni Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Nach den Sommerferien wird der Entwurf in den Landtag eingebracht. Dort beraten die Abgeordneten in drei Lesungen über das Gesetzesvorhaben. Das Kulturfördergesetz soll vor Jahresende 2014 im Parlament verabschiedet werden.

Was regelt das Kulturfördergesetz?

  • Das Kulturfördergesetz richtet sich in erster Linie an das Land. Es regelt umfassend die Handlungsfelder und Verfahrensweisen der Landeskulturförderung.
  • Das Gesetz wahrt die verfassungsrechtliche Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen. Es greift also nicht in die Entscheidungsfreiheit der Städte und Gemeinden ein. Das Gesetz wird keine konkreten Leistungspflichten für die Kommunen auslösen, die zu finanziellen Ausgleichsansprüchen gegenüber dem Land führen würden.
  • Das Gesetz führt für die Kulturförderung des Landes zwei neue Instrumente ein: den Kulturförderplan und den Landeskulturbericht.

Das Gesetz beschreibt zwei wichtige neue Instrumente: den Kulturförderplan und den Landeskulturbericht. Der Kulturförderplan soll zukünftig jeweils für 5 Jahre die Ziele und Schwerpunkte der Landesförderung festlegen. Der Landeskulturbericht nimmt alle 5 Jahre zur Lage der Kultur in Nordrhein-Westfalen Stellung – also nicht nur zur Landeskultur sondern auch zur Kultur in den Gemeinden.

Die Kulturförderung des Landes sei wesentlich darauf ausgerichtet, die Kulturarbeit der Gemeinden und der freien Träger im Lande zu unterstützen. Das Kulturfördergesetz stelle aber deutlich heraus, dass das Land dabei auch eigene kulturpolitische, von ihm selbst zu definierende Ziele verfolgt, und dass auch eigene Projekte des Landes zu deren Umsetzung beitragen. „Dazu zählt die gesetzliche Absicherung der kulturellen Bildung ebenso wie zum Beispiel die Förderung von Bibliotheken. Darüber hinaus gehört zu den Zielen des Kulturfördergesetzes, zur Entbürokratisierung und zu einfacheren Zuwendungsverfahren beizutragen“, sagte Schäfer.

Pressemitteilung: http://www.nrw.de/landesregierung/ministerin-schaefer-stellt-referentenentwurf-zum-kulturfoerdergesetz-vor-15702/

Weitere Informationen: http://www.mfkjks.nrw.de/kultur/themen/kulturfoerdergesetz.html

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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag soll novelliert werden

Die Rundfunkkommission der Länder hat ihren Entwurf für einen neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) vorgelegt und will die Öffentlichkeit mit einer Online-Konsultation beteiligen. Bis zum 19. Mai können sich Bürger einbringen, dann sollen die Beiträge bis Anfang Juni ausgewertet werden. Am 12. Juni sollen dann zur Sitzung der Rundfunkkommission Eckpunkte für eine JMStV-Novelle vorgelegt werden. Bis Dezember soll der Vertrag paraphiert werden.
Heise online berichtete:
www.heise.de/ct/artikel/Jugendschutz-Novelle-nimmt-soziale-Medien-ins-Visier-2153767.html
www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Stillstand-als-Fortschritt-beim-Jugendmedienschutz-2155525.html?wt_mc=nl.ho

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dbv: Pressemeldung zur Kampagne: „The Right to E-Read“

„Zum Auftakt der europäischen Bibliothekskampagne „The Right to E-Read“ forderten Vertreter des Bibliothekswesens Bundespolitiker auf, sich für die rechtliche Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern einzusetzen. Bibliotheken dringen in Bezug auf E-Books und Elektronische Medien auf eine Ausweitung des Erschöpfungsgrundsatzes und des Verbreitungsrechtes im Urheberecht, auf die entsprechende Ausweitung der Bibliothekstantieme auf elektronische Medien und die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes von E-Books an die reduzierte Mehrwertsteuer für gedruckte Bücher. Hintergrund dieser Forderung ist die Weigerung einiger, unter anderem auch großer Verlage, Öffentlichen Bibliotheken die Entleihung von E-Books zu ermöglichen. „

Die vollständige Pressemeldung finden Sie hier: http://www.bibliotheksverband.de/dbv/presse/deutscher-bibliotheksverband-fordert-rechtliche-gleichstellung-von-e-books-und-gedruckten-buechern.html  

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EU-Urheberrecht: EIFL definiert bibliothekarische Prioritäten in Sieben-Punkte-Plan

Im Rahmen der Konsultationen der EU-Kommission zu einer Überarbeitung der EU-Urheberrechtsrichtlinien hat die internationale Organisation EIFL (Electronic Information for Libraries) einen Sieben-Punkte-Plan veröffentlicht. Die Maßnahmen haben das Ziel, Bibliotheken zu helfen, auch in der digitalen Umgebung ihre Aufgaben zu erfüllen.
Weitere Informationen (in englischer Sprache): http://www.eifl.net/news/eifls-seven-point-plan-european-commission

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 20 2014 (20. März)

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Internetrecht – aktualisiertes Skript (2014)

Prof. Dr. Thomas Hoeren (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) bietet erneut eine aktualisierte Version des Skripts „Internetrecht“ zum Download an. Die Sammlung geht auf 579 Seiten unter anderem auf Themen wie Urheberrecht, Online-Marketing und Haftung von Online-Diensten ein. zum Volltext (Stand April 2014): http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/itm/wp-content/uploads/Skript-Internetrecht-April-2014.pdf  via bibliothekarisch.de