Alle Artikel in der Kategorie “Recht

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EU-Urheberrecht: EIFL definiert bibliothekarische Prioritäten in Sieben-Punkte-Plan

Im Rahmen der Konsultationen der EU-Kommission zu einer Überarbeitung der EU-Urheberrechtsrichtlinien hat die internationale Organisation EIFL (Electronic Information for Libraries) einen Sieben-Punkte-Plan veröffentlicht. Die Maßnahmen haben das Ziel, Bibliotheken zu helfen, auch in der digitalen Umgebung ihre Aufgaben zu erfüllen.
Weitere Informationen (in englischer Sprache): http://www.eifl.net/news/eifls-seven-point-plan-european-commission

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 20 2014 (20. März)

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Internetrecht – aktualisiertes Skript (2014)

Prof. Dr. Thomas Hoeren (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) bietet erneut eine aktualisierte Version des Skripts „Internetrecht“ zum Download an. Die Sammlung geht auf 579 Seiten unter anderem auf Themen wie Urheberrecht, Online-Marketing und Haftung von Online-Diensten ein. zum Volltext (Stand April 2014): http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/itm/wp-content/uploads/Skript-Internetrecht-April-2014.pdf  via bibliothekarisch.de

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Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auch für E-Books?

Kulturstaatsministerin Monika Grütters möchte sich mit Hinweis auf den Koalitionsvertrag für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz bei E-Books einsetzen. Aus kulturpolitischer Sicht müsse für E-Books der gleiche Mehrwertsteuersatz wie für gedruckte Bücher gelten. „Nur so können wir im Zeitalter digitaler Technologien die Vielfalt unseres Bücherangebots sichern. Die ermäßigte Besteuerung senkt nicht nur die Zugangsschwelle zum Buch und zu Zeitungen als Kulturgut, sondern auch zur darin enthaltenen Literatur und Berichterstattung“ – unabhängig vom Format.

Quelle: http://www.buchreport.de/nachrichten/nachrichten_detail/datum/2014/01/27/die-zugangsschwelle-senken.htm?no_cache=1&cHash=c9ae334154bb89f5f8438ec9fae8218e

via: InfoDigital der Fachstelle Stuttgart – Februarausgabe

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Betreiberabgabe für Kopiergeräte

Der dbv weist auf den neuen Rahmenvertrag zur „Betreiberabgabe für Kopiergeräte“ hin, die seit dem 01.01.21014 in Kraft getreten ist. Eine repräsentative Erhebung über das Betreiben von Kopiergeräten in Hochschulen und Bibliotheken hatte ergeben, dass diese überwiegend von Drittanbietern aufgestellt und betrieben werden. Deshalb haben Bund und Länder den Rahmenvertrag über die Zahlung einer pauschalen Vergütung zum 31.12.2013 gekündigt und zum 1.1.2014 einen neuen Rahmenvertrag geschlossen, dem jede Hochschule oder Bibliothek ausdrücklich beitreten muss, wenn sie selbst Kopiergeräte betreibt.

Weitere Informationen: http://www.bibliotheksverband.de/fachgruppen/kommissionen/recht/rechtsinformationen.html

Zum Vertrag:
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/Rahmenvertrag__54c_181213_unterschrieben.pdf

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Urheberrecht: Neues aus der Weltorganisation für geistiges Eigentum

Die 26. Sitzung des Permanenten Komitees für Urheber- und verwandte Rechte fand vom 18. bis zum 20. Dezember 2013 in Genf statt. Obwohl ausführlich über internationale Urheber-rechts¬-Ausnahmeregeln für Bibliotheken und Archive beraten wurde, endete sie mit aus Bibliothekssicht eher zwiespältigen Schlussfolgerungen.

Weitere Informationen: http://www.bibliotheksverband.de/fachgruppen/kommissionen/recht/rechtsinformationen.html

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 17.2014 (28. Januar)

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Urheberrechtsabgabe auf Computer

Der Branchenverband Bitkom und die Verwerter haben sich jetzt auf einen Kompromiss für eine Urheberrechtsabgabe auf Computer geeinigt. Die Vereinbarung soll rückwirkend von 2011 bis 2016 gelten. So sollen Hersteller und Importeure von Desktop-PCs und Notebooks demnach 13,19 Euro pro Gerät zahlen, für kleinere Netbooks sollen 10,63 Euro fällig werden. Mit Urheberrechtsabgaben soll das legale, rein private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden. Neben Computern werden sie
auch auf Kopierer, Drucker und Speichermedien wie USB-Sticks aufgeschlagen.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urheberrechtsabgabe-auf-Computer-Bitkom-einigt-sich-mit-Verwertern-2097944.html

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Urheberrecht: Einfache Teilnahmemöglichkeit für Bibliothekar/innen an EU-Konsultation

Der europäische bibliothekarische Dachverband EBLIDA, der Verband europäischer wissenschaftlicher Bibliotheken LIBER und andere Organisationen haben eine Internetplattform geschaffen, mittels derer auch Bibliothekarinnen und Bibliothekare auf einfachem Weg ihren Standpunkt in die aktuelle EU-Konsultation zum Urheberrecht einbringen können. Die entsprechenden Fragen wurden auch ins Deutsche übersetzt; die Teilnahme ist noch bis zum 5. Februar möglich.

Weitere Informationen: http://youcan.fixcopyright.eu/de/

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 17.2014 (28. Januar)

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IFLA fordert ein Recht auf Informationszugang

In ihrer Stellungnahme vom 9. Dez. 2013 fordert der Weltbibliotheksverband International Federation of Library Associations (IFLA) zusammen mit zivilgesellschaftlichen Partnern ein universales Recht auf freien Zugang zu Information. Sie appellieren an die Regierungen der Welt, den Zugang in geeigneter Form sicher zu stellen.

Originalstellungnahme: http://www.ifla.org/node/8210

Quelle:  http://www.bibliotheksportal.de/service/nachrichten/einzelansicht/article/ifla-verlangt-recht-auf-informationszugang.html

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BGH-Urteil zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke nach §52a UrhG

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Sache Alfred Kröner Verlag gegen die Fernuniversität Hagen entschieden. Das Urteil besagt, dass eine Universität den Teilnehmern einer Lehrveranstaltung nur dann Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes nach §52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG auf einer elektronischen Lernplattform zur Verfügung stellen darf, wenn diese Teile höchstens 12% des Gesamtwerks und nicht mehr als 100 Seiten ausmachen und der Rechtsinhaber der Universität keine angemessene Lizenz für die Nutzung angeboten hat. Weitere Informationen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=66067&pos=0&anz=193

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 15.2013 (09. Dezember)