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Betreiberabgabe für Kopiergeräte

Der dbv weist auf den neuen Rahmenvertrag zur „Betreiberabgabe für Kopiergeräte“ hin, die seit dem 01.01.21014 in Kraft getreten ist. Eine repräsentative Erhebung über das Betreiben von Kopiergeräten in Hochschulen und Bibliotheken hatte ergeben, dass diese überwiegend von Drittanbietern aufgestellt und betrieben werden. Deshalb haben Bund und Länder den Rahmenvertrag über die Zahlung einer pauschalen Vergütung zum 31.12.2013 gekündigt und zum 1.1.2014 einen neuen Rahmenvertrag geschlossen, dem jede Hochschule oder Bibliothek ausdrücklich beitreten muss, wenn sie selbst Kopiergeräte betreibt.

Weitere Informationen: http://www.bibliotheksverband.de/fachgruppen/kommissionen/recht/rechtsinformationen.html

Zum Vertrag:
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/Rahmenvertrag__54c_181213_unterschrieben.pdf

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