Alle Artikel in der Kategorie “Recht

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You-Tube – was ist erlaubt?

Ob Musikfilme, Let’s-Play-Videos oder regelmäßige Updates in den Vlogs bekannter YouTuber – die Videoplattform gehört für viele Jugendliche zum Alltag. Spätestens, wenn Nutzer selbst Videos veröffentlichen, sollten sie auch die rechtlichen Grundlagen kennen. Klicksafe hat Informationen zum Urheberrecht zusammengestellt.
https://www.checked4you.de/youtube_was_darf_ich_und_was_nicht

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Buchpreisbindung gilt nun auch für E-Books

Am 28. April 2016 hat der Bundestag beschlossen, das Buchpreisbindungsgesetz auf elektronische Bücher auszuweiten. Damit müssen die Verlage für den Verkauf an Letztabnehmer bei E-Books wie schon bei Büchern einen Preis festsetzen. Die Händler werden verpflichtet, diesen Preis beim Verkauf an Letztabnehmer einzuhalten. Mit der zum Schutz des Kulturgutes Buch geschaffenen Preisbindung soll ein breites Buchangebot erhalten und die Zugänglichkeit für eine breite Öffentlichkeit mittel- und langfristig sichergestellt werden. Weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier.

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Neue Spielregeln im Internet 3 – Durchblicken im Rechte-Dschungel

klicksafe und iRights.info haben den 3. Band im Rahmen der Serie „Neue Spielregeln im Internet“ herausgebracht. Diesmal dreht sich alles in der 68-seitigen Broschüre um rechtliche Fragen rund um online verfügbare Filme und Musik. Darüber hinaus wird das Thema Identitätsdiebstahl angesprochen.

http://www.klicksafe.de/service/materialien/broschueren-ratgeber/spielregeln-im-internet-3-durchblicken-im-rechte-dschungel/

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Internetrecht – aktualisiertes Skript (2015)

Prof. Dr. Thomas Hoeren (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) bietet erneut eine aktualisierte Version des Skripts „Internetrecht“ zum Download an. Die Sammlung geht auf 566 Seiten unter anderem auf Themen wie Urheberrecht, Online-Marketing und Haftung von Online-Diensten ein. zum Volltext (Stand April 2015): http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_April_2015.pdf

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Lizenzhinweisgenerator für Wikimedia Bilder

Eine Quelle für Bilder ist Wikipedia bzw. unter Wikimedia Commons dargestellte Bilder. Die Definition der Rechte an den Bildern ist nicht immer eindeutig. Als Hilfestellung hat Wikimedia Deutschland e.V.  einen Lizenzhinweisgenerator online gestellt.

Zur ersten Erklärung für den Benutzer wird mithilfe des „Wie funktioniert das?“ Buttons eine Kurzanleitung angezeigt.

  1. Lizenzhinweis zu einem einzelnen Bild: Link zu dem entsprechenden Bild auf Wikimedia in das Suchfeld einfügen. Bildansicht mit Link zum Download erscheint unten. Vermerk das keine Einschränkungen vorliegen erscheint oder 3 Fragen zur weiteren Nutzung (bspw. Nutzungsart und Bearbeitung). Nach der Beantwortung erscheint Lizenzhinweis in verschiedenen Formaten mit zusatzhinweisen. Link zur jeweiligen Lizenz auf der Creative Commons Seite ist ebenfalls vorhanden.
  2. Lizenzhinweis zu allen Bildern innerhalb eines Wikipedia-Artikels: Link zu einem kompletten Artikel von Wikipedia in das Suchfeld einfügen. Ansicht alle Bilder aus diesem Artikel erscheint. Auswahl des gewünschten Bildes aus Auflistung. Bildansicht mit Link zum Download erscheint unten. Vermerk das keine Einschränkungen vorliegen erscheint oder 3 Fragen zur weiteren Nutzung (bspw. Nutzungsart und Bearbeitung). Nach der Beantwortung erscheint Lizenzhinweis in verschiedenen Formaten mit zusatzhinweisen. Link zur jeweiligen Lizenz auf der Creative Commons Seite ist ebenfalls vorhanden.

Der Lizenzhinweis kann direkt in die Bildbeschreibung des entsprechenden Bildes kopiert werden.

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Urheberrecht in der Schule

Das Internet – ABC hat Informationen rund um das Thema Urheberrecht im Unterricht zusammengestellt. Hier können sich Lehrer darüber informieren, wie sie Bild-, Ton-, Schriftwerke und Multimedia-Inhalte (wie Mediatheken) im Unterricht einsetzen können und dürfen.
Zum Urheberrecht stellt das Internet-ABC auch Unterrichtsmaterialien bereit. Diese können für den Unterricht frei verwendet werden um mit den Schülern dieses Thema zu erarbeiten.

Quelle: Medienkompetenzportal NRW – Newsletter Februar 2016

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Urheberrecht – rechtssicherer Umgang infografisch erklärt

Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht hat auf seinem Blog „Recht 2.0“  eine Infografik zum Social Media Recht veröffentlicht.

Mit Hilfe der Infografik kann man feststellen, ob man ein fremdes Werk (Bild, Text, Musik, Film) ohne Verstoß gegen das Urheberrecht verwenden kann.

Infografik-Urheberrecht-Checkliste-2

Quelle: „Infografik Urheberrecht“ von Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht / Bartsch Rechtsanwälte

Die Infografik findet sich auf Recht2.0 in zwei verschiedenen Formaten.

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Marktstudie zu E-Book-Ausleihen in Bibliotheken

Wie wirkt sich der Verleih von E-Books durch Bibliotheken auf die E-Book-Verkäufe der
Verlage aus? Zuletzt sollte eine gemeinsame Marktstudie für Klarheit sorgen. Die geplante
Analyse zur Bibliotheksausleihe von E-Books, die Börsenverein und Deutscher Bibliotheksverband bereits im vergangenen Jahr vorlegen wollten, wurde aber verschoben und soll in diesem Frühjahr starten.
http://www.buchreport.de/nachrichten/online/online_nachricht/datum/2016/01/25/nutzen-oder-schaden.htm