Am 28. April 2016 hat der Bundestag beschlossen, das Buchpreisbindungsgesetz auf elektronische Bücher auszuweiten. Damit müssen die Verlage für den Verkauf an Letztabnehmer bei E-Books wie schon bei Büchern einen Preis festsetzen. Die Händler werden verpflichtet, diesen Preis beim Verkauf an Letztabnehmer einzuhalten. Mit der zum Schutz des Kulturgutes Buch geschaffenen Preisbindung soll ein breites Buchangebot erhalten und die Zugänglichkeit für eine breite Öffentlichkeit mittel- und langfristig sichergestellt werden. Weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier.
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