Alle Artikel mit dem Schlagwort “Barrierefreiheit

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Deutsche Zentralbücherei für Blinde erweitert Angebot

Die Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB) möchte ihr Angebot erweitern und zum „Zentrum für barrierefreies Lesen“ werden. Ziel ist, eine größere und vielfältige Auswahl für eine breitere Nutzergruppe zu schaffen. Unter anderem sollen in Kooperation mit einer Schweizer Bibliothek Internetangebote für Jugendliche mit Legasthenie erarbeitet werden. Zudem ist eine Vergrößerung des vergleichsweise kleinen Angebots barrierefreier E-Books in Zusammenarbeit mit Verlagen geplant.

Die DZB profitiert von dem zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen geänderten Urheberrecht, welches ihr und vergleichbaren Einrichtungen ermöglicht, E-Books und Hörbücher online zu stellen und international untereinander austauschen.

Quelle:
MDR Aktuell- „Mehr Literatur für blinde Menschen zugänglich“ (18.02.2019), online verfügbar unter: https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/dzb-zentrum-fuer-barrierefreies-lesen-100.html

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Besserer Zugang zu Literatur – Bundestag beschließt Lockerung für Blindenbibliotheken im Urheberrecht

Der Spiegel berichtet über den Beschluss des Bundestags vom 17.10.2018. Blindenbibliotheken und vergleichbare Intsitutionen dürfen ohne Zustimmung des Urhebers barrierefreie Kopien literarischer Werke (Hörbücher und Bücher in Blindenschrift) anfertigen.

Die Entscheidung basiert auf dem Vertrag von Marrakesch, der seit 2013 die „barrierefreie Verfügbarkeit von urheberrechtlich geschützten Werken auf internationaler Ebene“ regelt.

Zum Beschlusstext vom 17.10.2018.

Quelle: Spiegel.de  – „Beschluss des Bundestags – Blinde und Sehbehinderte sollen besseren Zugang zu Literatur bekommen“ (zuletzt aufgrufen am 19.10.18), online verfügbar unter: http://www.spiegel.de/kultur/literatur/bundestag-blinde-und-sehbehinderte-sollen-besseren-zugang-zu-literatur-erhalten-a-1234017.html

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Barrierefreie Bibliothek – Barrierefreie und inklusive Öffentlichkeitsarbeit (Teil 3)

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Gastbeitrag:

Evaa Rantamo ist Kulturwissenschaftlerin und arbeitet seit 15 Jahren in den Bereichen Inklusion und Zugänglichkeit von Kultur, Bildung und Tourismus. Als Projektkoordinatorin, Referentin, Dozentin und Beraterin unterstützt Sie mit Ihrem Büro, Kulturprojekte – Inklusive Kulturarbeit bei verschiedenen Fragen und Belangen zum Thema der Barrierefreiheit…

Nachdem an dieser Stelle bereits zwei sehr fundierte Beiträge zum Thema Barrierefreiheit in Bibliotheken erschienen sind, freue ich mich sehr, diese kleine Serie fortsetzen zu dürfen.

Die hier bereits beschriebenen Regelungen und Vorschläge zu den baulichen und technischen Aspekten von Barrierefreiheit und Inklusion sind äußerst wichtige Voraussetzungen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und werden dem entsprechend in vielen Fällen auch vom Gesetzgeber gefordert.

Ich möchte hier jedoch auf die eher „weichen“ Faktoren von Barrierefreiheit und Inklusion eingehen, die ich für umso bedeutsamer halte, als diese Faktoren nicht unbedingt den Einsatz von (viel) Geld erfordern, andererseits aber manche Schwäche oder Unzulänglichkeit der Gebäude oder Ausstattungen zu lindern vermögen. Dazu werde ich im Folgenden den Begriff „Inklusion“ verwenden, der in vielerlei Hinsicht nicht nur eine gedankliche Erweiterung des Begriffes Barrierefreiheit darstellt, sondern auch deutlich machen soll, dass praktisch alle hier vorgestellten Ideen und Ansätze grundsätzlich allen Nutzer*innen einer Bibliothek zu Gute kommen.

Denn gerade dieser Aspekt scheint mir oft etwas vernachlässigt zu werden: das persönliche Engagement und die viele Mühe dienen ja nicht nur dazu, den Nöten einiger weniger zu entsprechen, sondern das Nachdenken über Inklusion und die aktive Auseinandersetzung mit besonderen Besucher*innen und ihren Bedürfnissen ist gleichzeitig auch ein Laboratorium für die Weiterentwicklung aller Angebote und Möglichkeiten einer Bibliothek.

Die wichtigste Rolle im täglichen Betrieb fällt hier selbstverständlich den Mitarbeiterinnen zu. Von ihren Haltungen, Kenntnissen und Fähigkeiten hängt das Gelingen von Inklusion am stärksten ab. Wie können sie Menschen mit Behinderungen gegenüber treten? Wie bieten sie sinnvoll Hilfe an? Wie informieren sie Nutzerinnen, die nicht durch Sprechen kommunizieren können oder nur über wenige Deutschkenntnisse verfügen? Hier können vor allem unterschiedliche Fortbildungen die Mitarbeiterinnen im Umgang mit Kundinnen unterstützen und Hilfsmittel zur Kommunikation zur Verfügung stellen.

Doch damit dies wirksam werden kann, muss eine Vorentscheidung schon gefallen sein: der Gast hat sich schon zum Besuch der Bibliothek entschlossen und er hat die Bibliothek bereits aufgesucht.
Auf welcher Grundlage geschah das? Je mehr Barrieren einem Besuch entgegenstehen, desto weniger wird sich eine Besucherin auf ihr Glück verlassen wollen. In dieser Situation nehmen die Informationen, die über die Bibliothek öffentlich verfügbar und zugänglich sind, eine zentrale Bedeutung ein.

Auf welche Weise informiert eine Bibliothek über ihre Angebote? Wie kann sie Menschen erreichen, denen die klassischen Informationswege nicht zur Verfügung stehen? Auch hier ergibt sich eine Fülle von niedrigschwelligen Möglichkeiten, den inklusiven Charakter der Bibliotheksarbeit zu stärken.

Eine inklusive Öffentlichkeitsarbeit hat also zwei wesentliche Elemente: das eine ist die umfassende, praktische und immer aktuelle Information über die Barrierefreiheit, die im Haus (Einrichtungen, Angebote, Veranstaltungen) und seiner Umgebung (Anfahrtswege, Eingangsbereich, Parkmöglichkeiten) geboten wird. Dazu gehören selbstverständlich auch möglichst tagesaktuelle Hinweise auf eventuelle Einschränkungen oder vorübergehende Probleme, wie z.B. durch Reparaturen, Bauarbeiten oder ähnliches.

Das andere ist die Zugänglichkeit dieser öffentlichen Informationen selbst, seien es schriftliche Werbung, andere Materialien, die digitale Kommunikation in den Sozialen Medien oder die Web-Seite. Hier gibt es eine Reihe von bedenkenswerten Gesichtspunkten, von denen einige im Folgenden genannt sein sollen.

  • Planen Sie Ihre Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit von Anfang an möglichst zugänglich. Achten Sie auf die Entwicklungsfähigkeit aller Lösungen – Sie werden immer wieder Dinge ergänzen oder verändern wollen und müssen.
  • Bemühen Sie sich, mit Expertinnen und den Adressatinnen ihrer Öffentlichkeitsarbeit ins Gespräch zu kommen um möglichst sorgfältig planen zu können. Setzen Sie sich nicht unnötig unter Zeitdruck – Schnellschüsse gehen häufig daneben.
  • Das Ziel der Inklusion trägt den Widerspruch in sich, einerseits niemanden von etwas auszuschließen, andererseits aber bestimmte Gruppen auf spezielle (und damit auch exklusive) Art ansprechen zu müssen. Auch wenn das eigentliche Ziel selbstverständlich in dem allgemein inklusiven Zugang zu Wissen und Kultur in der Bibliothek liegt und nicht vorrangig in den Wegen der Informationsverbreitung, so bleibt dieser Konflikt doch bestehen. Setzen Sie sich für Ihre Arbeit also möglichst klare Ziele, welche Gruppen Sie auf welchem Wege erreichen wollen. Entwickeln Sie Pläne für die nahe und die weitere Zukunft. Inklusion ist kein Zustand, sondern ein Weg.
  • Für alle Adressatinnen gilt eine Regel: Ihre Informationen sollen leicht verständlich sein. Das gilt sowohl für die Texte als auch für die grafische Gestaltung in allen Medien. So erreichen Sie ein breites Spektrum von Leserinnen, die aus verschiedensten Gründen über unterschiedliche Lesefähigkeiten, Sehfähigkeiten, etc. verfügen.
    Es existieren unterschiedliche Regeln für eine leicht verständliche Schrift- und Grafikgestaltung, die jeweils spezifische Vor- und Nachteile haben. In jedem Fall sollte aber auf ein anspruchsvolles und ansprechendes Design geachtet werden.
  • Sprachliche Alternativen sind immer eine Hilfe. Vermutlich sprechen einige Ihrer Mitarbeiter*innen verschiedene Sprachen. Nutzen Sie diese Stärke! Könnte ein fremdsprachiger Gast leicht erkennen, wer ihm helfen könnte?
    Darüber hinaus wäre es sinnvoll, durch Fortbildungen auch andere Sprachformen wie leichte oder einfache Sprache oder die Gebärdensprache anbieten zu können. Wichtige Informationen zum Betrieb und zur Nutzung sollten nach Bedarf auch in anderen Sprachen vorliegen.
  • Die Webseite ist vermutlich die wichtigste Plattform der Informationsvermittlung. Sie soll visuell klar und leicht verständlich sein. Die technische Barrierefreiheit wird mittlerweile durch internationale Richtlinien und Standards für barrierefreie Webinhalte wie WCAG oder BITV 2.0 gewährleistet. Bei der Gestaltung sollten Sie möglichst frühzeitig verschiedene Nutzergruppen beteiligen um die praktische Nutzbarkeit sicher zu stellen und teure Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Die permanente Zusammenarbeit mit den Nutzer*innen ist ein tragendes Element aller Anstrengungen. Genau so wie jede andere Einrichtung, wie jedes private Unternehmen, die oder das sich an die Öffentlichkeit richtet, ist es für eine Bibliothek wichtig, ihre Gäste zu kennen und sich um ein regelmäßiges Feedback zu bemühen.
Auf Gruppen, die man gewinnen möchte, sollte man aktiv mit Gesprächsangeboten und Einladungen zugehen. Im Zentrum dieser Angebote und Einladungen sollte das ehrliche Interesse stehen, diese Menschen kennen zu lernen, ihre Wünsche und Bedürfnisse zu verstehen und mit ihnen einen neuen Weg der Zusammenarbeit zu suchen. Dabei kommt eine der schönsten Seiten der inklusiven Arbeit zum Vorschein: sie beanspruchen Ihre Kreativität und entdecken neue Lösungen und Kommunikationswege.

Mein Büro, Kulturprojekte – Inklusive Kulturarbeit, leistet in diesem Bereich Hilfe. In unseren Schulungen vermitteln wir Grundwissen und fachliche Kenntnisse, informieren über aktuelle Entwicklungen und Diskussionen im In- und Ausland und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Lösungsansätze und Strategien für Ihre Arbeit.
Wir führen Zugänglichkeitsanalysen für Kultureinrichtungen durch und erstellen mit den Ihnen maßgeschneiderte Inklusionskonzepte.

Eeva Rantamo
Kulturprojekte – Inklusive Kulturarbeit
Innere Kanalst. 61
50823 Köln
info@inklusive-kulturarbeit.eu
www.inklusive-kulturarbeit.eu
Facebook: Kulturprojekte – Inklusive Kulturarbeit
Twitter: InklKultur

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Barrierefreie Bibliothek –Räumlichkeiten für Alle (Teil 2)

Dass zu einer barrierefreien Bibliothek mehr gehört, als die Zugänglichkeit verschiedener Geschosse mit Hilfe eines Fahrstuhls, ist Ihnen Allen spätestens seit meinem letzten Beitrag zu diesem Thema sicherlich klar geworden. Und natürlich sind neben dem Zugang zu einem barrierefreien Raum auch entsprechende Angebote, Medien und Veranstaltungen wichtig. Doch um diese nutzen zu können muss ich nun einmal zunächst in die Räumlichkeiten gelangen. Daher möchte ich Ihnen noch ein bisschen detaillierter näher bringen, was alles dazu gehört eine Bibliothek (und natürlich auch andere öffentliche Einrichtungen) physisch barrierefrei zu gestalten.

Der Gebäudeeingang: Zugang für alle

Starten wir zunächst einmal vor dem Gebäude: Ist der Zugang zu Ihrer Bibliothek leicht auffindbar, z.B. durch eine kontrastreiche Gestaltung der Eingangstür und eine ausreichende Beleuchtung? Ist der Eingang ebenerdig gelegen oder über eine Rampe mit dem öffentlichen Raum davor verbunden? Der Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung muss für alle Menschen gleichermaßen nutzbar sein. Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen bedeutet das, dass die Zugangswege einer Mindestbreite von 1,50 m entsprechen müssen. Treppenstufen und Schwellen sind zu vermeiden. Türen öffnen sich automatisch oder benötigen zumindest einen geringen Kraftaufwand bei der Benutzung. Türöffnungen sind mindestens 90 cm breit. Um Menschen mit Seheinschränkungen den Zugang zu erleichtern, werden taktile Bodenleitsysteme verwendet, welche durch Aufmerksamkeitsfelder Eingänge „sichtbar“ machen. Auch akustische Systeme können unterstützen, indem Sie z.B. darauf aufmerksam machen, dass eine Tür gerade geöffnet ist.

Info-Theke: Nah am Eingang und taktil erreichbar

Wenn der Besucher es denn dann ins Gebäude geschafft hat, stellen sich hier die nächsten Fragen, wie eine Nutzung für jedermann möglichst einfach gestaltet werden kann. Die Informationstheke sollte nah dem Eingang zu finden sein. Auch hierhin sollte ein taktiles Bodenleitsystem führen. Mindestens ein Beratungsplatz an der Theke sollte so gestaltet sein, dass er unterfahrbar ist. Hierfür muss eine lichte Höhe von 67 cm und eine Tiefe von mindestens 30 cm gegeben sein. Die Bewegungsfläche vor der Theke muss so groß sein, dass ein Rollstuhlfahrer dort problemlos rangieren kann.

Leitsystem: Finden statt Suchen

Ein taktiler Orientierungsplan im Eingangsbereich der Bücherei hilft besonders sehbehinderten Menschen dabei, sich eine Übersicht über die Räumlichkeiten zu verschaffen. Sowohl durch erhabene Profilschrift, als auch durch Brailleschrift sind Informationen lesbar. Natürlich hilft so ein Übersichtsplan auch allen anderen Nutzern sich besser zu orientieren. Das Leitsystem einer Bibliothek ist einer der Punkte, bei dem man sich im Bereich der barrierefreien Gestaltung so richtig austoben kann. Durch die Verwendung verschiedener Farben, leicht verständlicher Sprache und von Piktogrammen wird das Auffinden der einzelnen Bereiche der Bibliothek auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen erleichtert. Die Farbgestaltung dieser Bereiche kann zum Beispiel auch in der Signatur der Medien weitergeführt werden, auch am Regal können Piktogramme der Orientierung helfen… die Möglichkeiten sind quasi unerschöpflich.

Aufzug ist nicht gleich Aufzug

Die Erreichbarkeit unterschiedlicher Geschosse, sollte neben einer Treppe, welche über beidseitig angebrachte Handläufe verfügt, auch über einen Aufzug gewährleistet werden. Vor Treppenabgängen oder -aufgängen sollten sich bei einem taktilen Leitsystem Aufmerksamkeitsfelder befinden. Ebenso hilfreich für Menschen mit Seheinschränkungen ist die kontrastreiche Markierung der Trittstufen an der Vorderkante. Und ist ein Aufzug eigentlich grundsätzlich barrierefrei? Auch hier müssen verschiedene Punkte bedacht werden, wie die Erreichbarkeit von Tasten. Um in einer erreichbaren Höhe für Rollstuhlfahrer zu sein, können Sie sich zum Beispiel auf einem horizontal angebrachten Tableau im Aufzug befinden, mit einer Mindestgröße der Tasten von 5×5 cm. Die Beschriftung sollte entsprechend groß, kontrastreich und tastbar sein. Die akustische Ansage der verschiedenen Stockwerke erleichtert sehbehinderten Menschen zusätzlich die Orientierung. Natürlich ist auch die Mindestgröße eines Fahrstuhlkorbes zu beachten. Und haben Sie sich vielleicht auch schon einmal gefragt, warum die Rückseite eines Fahrstuhles häufig verspiegelt ist? Dieser Spiegel dient keinesfalls dazu, sein Äußeres überprüfen zu können, sondern ermöglicht einem Rollstuhlfahrer der vorwärts in den Fahrstuhl gefahren ist, beim Ausstieg den Blick nach hinten, ohne sich hierfür verrenken zu müssen. Sie sehen: Aufzug ist nicht gleich Aufzug.

Regalanordnung: Abstand halten

Um die Medien in einer Bibliothek für jeden erreichbar zu präsentieren, sind natürlich auch die Breiten von Verkehrswegen und die Gestaltung von Regalen zu berücksichtigen. Allgemeine Verkehrswege sollten so breit gestaltet sein, dass ein Rollstuhlfahrer und ein Nutzer ohne Rollstuhl gut aneinander vorbei kommen. Hierfür ist eine Breite von 1,50 m von Nöten. Damit sich Rollstuhlfahrer auch problemlos zwischen den Regalen in den Bediengängen bewegen können, ist ein Regalabstand von 1,20 m Abstand einzuhalten. Dass Medien, die zu hoch oder zu weit unten im Regal stehen, nicht für Jeden zu erreichen sind, ist denke ich auch allen verständlich. Regale sollten möglichst (eventuell durch Sockelleisten) bis auf Boden geführt werden, da Sie nur dann mit einem Langstock zu ertasten sind.

Sitzmöbel und Arbeitsplätze zum Lesen, Lernen und Arbeiten

Da unsere Öffentlichen Bibliotheken auch immer mehr zu Aufenthaltsorten werden, sollten natürlich auch Sitzmöglichkeiten und Arbeitsplätze in ihrer Gestaltung verschiedenen Bedürfnissen gerecht werden. Generell sind gleichmäßig auf der Fläche verteilte Sitzgelegenheiten angenehm für jeden Nutzer, der nicht gut zu Fuß ist.

Sitzmöbel mit Armlehnen, an denen man sich beim Aufstehen abstützen und nach oben drücken kann, sind besonders für mobilitätseingeschränkte Menschen eine Hilfe. Die Sitzfläche sollte nach Möglichkeit nicht zu tief sein, auch das erschwert das Aufstehen. Einige Tische, die zum Lesen, Lernen und Arbeiten dienen, sollten ebenso wie die Theken die Möglichkeit der Unterfahrbarkeit aufweisen, sprich bestimmte Maße berücksichtigen. Die Oberflächen von Möbeln sollten blendfrei gestaltet werden. Dies kann durch matte, nicht reflektierende Materialien umgesetzt werden. Sitzmöbel sollten sich in der Farbgebung kontrastreich vom Boden absetzen. Hierdurch wird vermieden, dass Sie für Menschen mit Seheinschränkungen zur Stolperfalle werden.

Und … Ich könnte meine Ausführungen an dieser Stelle natürlich noch vertiefen, allerdings würde alleine das Thema der Behindertentoiletten mehrere Seiten füllen. Daher möchte ich mit meiner Aufzählung der Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung von Räumen hier in diesem Rahmen enden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesem kurzen Aufriss verdeutlichen, wie weitreichend und umfangreich das Thema ist und dass doch viele Dinge dazu gehören, die man im ersten Augenblick nicht bedenken würde. Es gibt natürlich gesetzliche Grundlagen und Richtlinien, wie die Landesbauordnung oder die DIN 18040-Teil 1, welche die wesentlichen Vorschriften für die Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden enthalten.

Tipp: Broschüre barrierefreies Bauen

Wenn Sie an der Umsetzung von Barrierefreiheit in Ihrer Einrichtung interessiert sind, möchte ich Sie gerne auf eine Broschüre der Agentur für Barrierefrei NRW aufmerksam machen. Diese enthält neben den schriftlichen Erläuterungen auch Bilder von Lösungsbeispielen, die der Veranschaulichung sehr dienlich sind:

Broschüre: barrierefreies Bauen (Agentur Barrierefrei NRW)

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Erlangen: Auszeichnung für Barrierefreiheit

Die Landesfachstelle München berichtet, dass der Freistaat Bayern die Leistungen der Stadtbibliothek Erlangen für ihre barrierefreien Dienste ausgezeichnet hat. Diese reichen von barrierefreien Zugängen, Aufzügen, Induktionsanlagen für Hörgeschädigte bis zu Medien in Leichter Sprache.

Quelle: Bayerische Staatsbibliothek – Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen: „Auszeichnung für Barrierefreiheit “ (14.12.2017), online verfügbar unter: www.oebib.de/bibliotheken/bibl-nachrichten/article/2017/12/14/auszeichnung-fuer-barrierefreiheit/

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Urheberrechtliche Regelungen zugunsten von Blindenbibliotheken verabschiedet

Der EU-Ministerrat hat urheberrechtliche Regelungen verabschiedet, welche es Blindenbibliotheken erlauben, Texte in barrierefreie Formate zu übertragen um diese Menschen mit Seh- oder Lesebehinderung zugänglich zu machen. Eine Erlaubnis durch den Verleger oder Autor muss nicht eingeholt werden. Bibliotheken dürfen Texte dürfen in Brailleschrift, Großdruck oder in ein Hörbuchformat übertragen und an die Zielgruppe weitergeben.

Quelle: „’Blindenschranke‘ gilt EU-weit: Herstellung barrierefreier Formate ohne Zustimmung des Verlages möglich“ (19.07.2017), online verfügbar unter: http://www.e-book-news.de/blindenschranke-gilt-eu-weit-herstellung-barrierefreier-formate-ohne-zustimmung-des-verlages-moeglich/

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Dokumentation der Baufachtagung 2016 jetzt online

Die Fachkonferenz der Bibliotheksfachstellen in Deutschland hat am 21./22. November 2016 unter dem Titel „Neue Wege in die Bibliothek“ ihre Baufachtagung in Hanau durchgeführt. Die Vorträge können jetzt online abgerufen werden:

Zur Dokumentation:
http://www.fachstellen.de/Termine–Seminare/Skripte-Bau-Seminare/2016/index_67.html