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Urheberrechtliche Regelungen zugunsten von Blindenbibliotheken verabschiedet

Der EU-Ministerrat hat urheberrechtliche Regelungen verabschiedet, welche es Blindenbibliotheken erlauben, Texte in barrierefreie Formate zu übertragen um diese Menschen mit Seh- oder Lesebehinderung zugänglich zu machen. Eine Erlaubnis durch den Verleger oder Autor muss nicht eingeholt werden. Bibliotheken dürfen Texte dürfen in Brailleschrift, Großdruck oder in ein Hörbuchformat übertragen und an die Zielgruppe weitergeben.

Quelle: „’Blindenschranke‘ gilt EU-weit: Herstellung barrierefreier Formate ohne Zustimmung des Verlages möglich“ (19.07.2017), online verfügbar unter: http://www.e-book-news.de/blindenschranke-gilt-eu-weit-herstellung-barrierefreier-formate-ohne-zustimmung-des-verlages-moeglich/

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