Der dbv hat Stellung zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 06.03.2013 zum Thema Zweitverwertungsrecht im Urheberrecht bezogen. Der dbv begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich, kritisiert aber die „Embargofrist“ von einem Jahr und dass das Zweitverwertungsrecht auf Aufsätze in „periodisch erscheinenden Sammlungen“ eingeschränkt werden soll. Des Weiteren fordert der dbv, dass Aufsätze auch in der veröffentlichten Form elektronisch zur Verfügung gestellt werden können. Mit großer Zustimmung hat der dbv die vorgeschlagenen Regelungen zur Digitalisierung der sog. verwaisten und vergriffenen Werke aufgenommen.
Weitere Informationen: http://www.bibliotheksverband.de/dbv/positionen.html