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Leistungsschutzrecht

Am 01. März verabschiedete der Bundestag das „Leistungsschutzrecht“ (LSR)– ein Gesetz, dass die Verwertung von urheberrechtlich geschützten Inhalten regeln soll. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.

Die Folgen des LSR werden in diesem YouTube-Video (Quelle: TagesWEBschau vom 01.03.2013) angesprochen:

[youtube=http://youtu.be/xI5zx9ySMXU]

Die Verabschiedung hat bereits jetzt erste Auswirkungen. Der „Nachrichtendienst für Historiker“ wurde nach 17 Jahren vorläufig eingestellt. Als Grund wird hier die unklare Lage bezüglich der Länge für Textauszüge angegeben. Das Beispiel zeigt, wie weitreichend die Folgen des Leistungsschutzgesetzes sind. (siehe: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Nachrichtendienst-fuer-Historiker-stellt-wegen-Leistungsschutzrecht-Betrieb-ein-1819668.html)

Weitere Informationen unter: http://leistungsschutzrecht.info/

Quelle: http://wdrblog.de/digitalistan/archives/2013/03/oh_je_das_lsr_kommt_also.html

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