Das nordrhein-westfälische Kabinett hat Eckpunkte für ein „Gesetz zur Förderung der Kultur, Kunst und der Kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen – Kulturfördergesetz (KFG)“ verabschiedet. Auch das Thema Bibliotheken wird angesprochen:
„Die Förderung der Bibliotheken soll als ein Handlungsfeld der Kulturförderung des Landes in ihren Zielsetzungen und Aufgaben gesondert geregelt und hervorgehoben werden. Mit dem KFG wird außerdem eine zentrale Fachstelle für Bibliotheken eingeführt, die die derzeit bei den fünf Bezirksregierungen angesiedelten Fachstellen zentralisieren und damit die Qualität und Effizienz der Fachberatung für Bibliotheken im Lande verbessern soll. Weitergehende spezifische Regelungen der Bibliotheksförderung sollen untergesetzlichen Normen vorbehalten bleiben.“
Der Referentenentwurf zum Gesetz liegt derzeit noch nicht vor.
Eckpunkte Kulturfördergesetz 2013 (als PDF herunterladen)