Mitte April hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes beschlossen: „“Zukünftig können verwaiste Werke in Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten digitalisiert und ins Internet gestellt werden“, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Der Entwurf enthalte darüber hinaus auch eine Klausel für vergriffene Werke.“
Weitere Informationen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-verwaiste-und-vergriffene-Werke-erschliessen-1838606.html
Quelle: dbv-Newsletter Nr. 4.2013 (15. Mai)