Innovative Projekte der Kinder- und Jugendhilfe in der außerschulischen Jugendbildung können beim Bundesjugendministerium zur Förderung vorgeschlagen werden. Es gibt verschiedene Schwerpunkte, im Bereich der kulturellen Bildung ist es „Inklusion“. Fördersummen liegen zwischen 15.000 und 18.000 EUR pro Jahr.
Das Interessenbekundungsverfahren geht bis zum 20. Februar 2014.
Weitere Informationen: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=203142.html
Quelle: http://www.bibliotheksportal.de/service/nachrichten/einzelansicht/article/neue-foerdermoeglichkeiten-fuer-kinder-und-jugendhilfe-frist-bis-2022014.html