Der europäische Gerichtshof hat am 11.09.2014 in einem Verfahren zwischen der Technischen Universität Darmstadt und dem Eugen Ulmer KG Verlag ein Urteil gefällt, welches Auswirkungen auf das Angebot von Bibliotheken hat. Kurzgefasst besagt das Urteil:
Das Digitalisieren von Bibliotheksbeständen durch Bibliotheken und die Zurverfügungstellung auf Terminals in der Bibliothek ist erlaubt. Die Verfügbarmachung und Verbreitung per USB-Stick oder Download ist nicht erlaubt. Ein Ausdruck ist möglich, könnte aber eine Ausgleichszahlung erfordern.
Das gesamte Urteil finden Sie hier: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=157511&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=295743
Im VÖBBlog gibt es eine sehr ausführliche Zusammenstellung: http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=33555