Am 22. Juli 2016 hat der Landtag Schleswig-Holstein mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Südschlesischem Wählerverbund (SSW) sowie Teilen der Piraten das Bibliotheksgesetz verabschiedet.
Die Landesbibliothek wird in diesem Zuge zur Landesoberbehörde benannt, womit sie den Landesoberbehörden des Denkmalschutzes und Archivwesens gleichgestellt ist. Darüber hinaus liefert das Gesetz eine Aufgabenbeschreibung für das System der 160 Öffentlichen Bibliotheken und der 13 Fahrbüchereien des Landes.
Quelle und weitere Informationen. http://b-u-b.de/bibliotheksgesetz/