Bis zum Ende des Jahres wird die Monopolkommission (MK) ein Gutachten erstellen und veröffentlichen, welches die Buchpreisbindung in Deutschland untersucht.
Anlass für die Untersuchung und das Erstellen des Gutachtens ist das Urteil zur Arzneimittelpreisbindung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19.10.2016, welches die Preisbindung für Arzneimittel in Deutschland als gemeinschaftsrechtswidrig eingestuft hat.
Anhand des Gutachtens soll geklärt werden, ob die Entscheidung des EuGH auf die Buchpreisbindung zu übertragen ist. Sollte dies der Fall sein, soll ebenfalls geklärt werden, ob es zwingende kulturelle Gründe – wie der Schutz des Kulturguts Buch – gibt, die die Buchpreisbindung in Deutschland rechtfertigen.
Bei der Monopolkommission handelt es sich um ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung und der gesetzgebenden Körperschaften.
Weitere Informationen zu dem Gremium und des Aufgaben und Mitglieder sind hier nachzulesen.
Über die Untersuchung berichteten das Börsenblatt der Buchbranche am 16.05.2017 und 21.07.2017 und die Wirtschaftswoche ebenfalls am 21.07.2017.
Quelle:
Hinte, Oliver „Die Buchpreisbindung -Auslaufmodell oder Garant für den Bestand des Buchhandels“ (22.07.2017), online verfügbar unter: https://oliverhinte.wordpress.com/2017/07/22/die-buchpreisbindung-auslaufmodell-oder-garant-fuer-den-bestand-des-buchhandels/