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Antragfrist 31.10.17 Inhouse- und Regionalschulung

Auch 2018 fördert das Land NRW wieder Inhouse- und Regionalschulungen für Bibliotheksteams in Öffentlichen Bibliotheken in NRW.

Eine förderfähige Inhouse-Schulung ist eine Schulung von gesamten Bibliotheksteams der antragstellenden Bibliothek und max. 2 weiteren Bibliotheken und erfüllt folgende Merkmale:

  • Max. 3 Bibliotheken
  • Ganze Bibliotheksteams
  • 1 antragstellende Bibliothek
  • 1 – 2 Tage Schulung
  • Bibliotheksfachliches Thema
  • Bibliothek stellt Raum/Technik/Catering
  • Max. 80% Förderung

Bei einer förderfähigen Regionalschulung kooperieren mind. 4 Bibliotheken. Kurz zusammengefasst besteht eine Regionalschulung aus:

  • Mind. 4 Bibliotheken
  • Mitarbeiter der entsprechenden Abteilung nehmen teil
  • 1 antragstellende Bibliothek
  • 1 – 2 Tage Schulung
  • Bibliotheksfachliches Thema
  • Bibliothek stellt Raum/Technik/Catering
  • Max. 80% Förderung

Weitere Hinweise zur Förderung finden Sie hier.

Anträge auf Organisation und Bezuschussung solcher Schulungen im 1. Halbjahr 2018  müssen bis zum 31.10.17 an die Fachstelle für öffentliche Bibliotheken NRW mit folgenden Formular gestellt werden: http://www.brd.nrw.de/schule/privatschulen_sonstiges/oeffentl__Biblio__Container/pdf/5/Antrag_auf_Organisation_und_Bezuschussung_einer_Inhouse-Schulung.pdf

 

 

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