Matthias Kluge von der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen in Bayern hat eine Zusammenfassung zum Thema „Störerhaftung bei öffentlichen W-LAN-Zugängen“ erstellt. Im Juni 2017 ist die Überarbeitung des Telemediengesetzes (TMG) vom Bundestag beschlossen worden. Die neue Fassung ist zum 13. Oktober in Kraft getreten.
Quelle: Matthias Kluge „Störerhaftung bei öffentlich zugänglichen W-LAN-Zugängen entfällt“ (07.11.2017); online verfügbar unter: https://www.oebib.de/service/meldungen/article/2017/11/07/stoererhaftung-bei-oeffentlich-zugaenglichen-w-lan-zugaengen-entfaellt/