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Richtlinie zur Nutzung von sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Stefan Brink, hat eine Richtlinie zur Nutzung von sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen herausgegeben. Die Richtlinie thematisiert u.a.  die Notwendigkeit eines Nutzungskonzepts, die Grenzen der Nutzung und die Betreuung eines Social Media-Auftritts.

Quelle: LfDI – „Neue Richtlinie des LfDI zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen“ (02.11.2017), online verfügbar unter: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/2017.11.02._Richtlinie-zur-Nutzung-sozialer-Netzwerke-durch-%C3%B6ff.-Stellen.pdf

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