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Gesamtvertragsverhandlungen zum Versand von Kopien

Die DBV-Rechtskommission hat über die aktuelle Entwicklung der Verhandlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zum Gesamtvertrag „Kopiendirektversand“ informiert.
Die Verhandlungen waren nicht erfolgreich, weshalb die VG Wort einen Tarif für alle Bibliotheken erarbeitet hat, welche den Kopiendirektversand außerhalb von Subito e.V. oder ähnlichen Diensten anbieten.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite der VG Wort .

Der Gesamtvertrag zum „Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr“ (Versand von Kopien im Rahmen der Fernleihe) ist von den Verhandlungen kaum betroffen. Bestellerinnen und Besteller erhalten ihre via Fernleihe bestellten Dokumente weiterhin ausgedruckt an der Ausleihtheke. Der erlaubte Umfang bleibt – nach § 60e Abs. 5 UrhG – bei bis zu 10 Prozent eines erschienenen Werks. Zeitungsartikel sowie Artikel aus nicht-wissenschaftlichen Zeitschriften dürfen seit dem 01. 03.2018 nicht mehr übermittelt werden. Aktuell laufen zu dem sinngemäß noch geltenden Vertrag Verhandlungen über einen Anschlussvertrag.
Weitere Informationen können Sie der entsprechenden Meldung des DBV entnehmen.

Quelle:
DBV-Rechtskommission- „Die dbv-Rechtskommission informiert“ (09.04.2018),
online verfügbar unter: http://www.bibliotheksverband.de/fachgruppen/kommissionen/recht/rechtsinformationen.html

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