Die DBV-Rechtskommission hat eine neue Handreichung zu Kopien (analog und digital) von Büchern und Musiknoten veröffentlicht. Die Handreichung wurde aufgrund des neuen Urheberrechts vom 01. März 2018 erstellt.
Auf einer Seite wurde kurz und knapp zusammengefasst:
1. Schutzfrist für Werke
2. Kopien geschützter Werke für die eigene nicht kommerzielle wissenschaftliche Forschung
3. Kopien geschützter Werke für die Nutzung im Unterricht
4. Kopien geschützter Notenausgaben für den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
Quelle: Newsletter der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen Tübingen: Newsletter Öffentliche Bibliotheken 4/2018