Kürzlich erschien die Handreichung „Urheberrecht in der Wissenschaft“ des BMBF und des dbv. Dort wird erklärt unter welchen Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte Werke für die Lehre und Forschung im Hochschulbereich genutzt werden können. Die Handreichung bietet zu Beginn einen Überblick über die Begrifflichkeiten, die auch für Öffentliche Bibliotheken relevant sind.
Quelle: dbv Newsletter 155, 5.9.19