Archiv des Monats “April 2020

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Virtuelle Konferenz als Ersatz für Bibliothekartag geplant; 26.05.- 28.05.2020

Der Berufsverband Information und Bibliothek (BIB) und die TIB – Leibniz-Informationszentrum Technik und Naturwissenschaften und Universitätsbibliothek planen als Ersatz für den abgesagten Bibliothekartag in Hannover eine virtuelle Konferenz.

Unter dem Titel #vBIB20 soll Bibliotheken und anderen Informationseinrichtungen die Möglichkeit zu fachlichem Austausch und Fortbildung gegeben werden. Referierende, die ihre Beiträge zum Bibliothekartag 2020 eingereicht hatten, sind eingeladen, ihre Vorträge live zu halten oder aber vorab produziert für die Tagung bereitzustellen. Gesucht werden auch Moderatoren für Sessions. Interessenten sind gebeten, sich für die Programmplanung bis zum 04. Mai 2020 unter vbib20@bib-info.de zu melden. Die Teilnahme soll für alle Interessierten kostenlos sein. Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle:
„#vBIB20-  die virtuelle Konferenz rund um bibliothekarische Themen“ (21.04.2020), online verfügbar unter: https://events.tib.eu/vbib20/?fbclid=IwAR331VewKLYLs_S57fElF9MbXxCTsyenoq6a-nz2AMBIenLbeQIdCsNc1jA

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Corona-Pandemie: Empfehlungen des dbv für die Wiedereröffnung von Bibliotheken

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) hat für Bibliotheken, die jetzt von ihrem Träger die Erlaubnis erhalten wiederzueröffnen, eine Liste mit Empfehlungen von Maßnahmen zur Einhaltung von Hygienestandards, Kontaktbeschränkungen, Zugangsbeschränkungen und damit Angebotsbeschränkungen erstellt. Die aufgelisteten Punkte des dbv sollen als Anregung verstanden werden, die von jeder Bibliothek individuell überprüft und in einem lokalen Konzept bzw. Hygieneplan bedarfsgerecht festgelegt werden müssen. Link zur Liste: https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/themen/2020_04_23_dbv_Empfehlungen_Wiederer%C3%B6ffnung_Bibliothek_Corona_final.pdf

 

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Deutscher Jugendliteraturpreis 2020: Nominierungen bekanntgegeben

Seit 1956 wird der Deutsche Jugendliteraturpreis an herausragende Werke der Kinder- und Jugendliteratur vergeben. Rund 200 Jugendbücher wurden für 2020 von der Jury durchgearbeitet. Die Jury hat in den Sparten Bilder-, Kinder-, Jugend- und Sachbuch jeweils sechs Bücher nominiert. Für den Sonderpreis „Neue Talente“ wurden Nora Krug, Rieke Patwardhan und Dirk Pope nominiert.

Quelle: Schulmediothek.de – „Nominierungen zum Deutschen Jugendliteraturpreis 2020“ (zuletzt aufgerufen am: 21.04.2020), online verfügbar unter: http://www.schulmediothek.de/index.php?id=1046&news_id=906 

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Im Internet vorlesen – Rechtliche Hintergründe

Momentan bieten viele Bibliotheken ihr Bilderbuchkino online an, zum Beispiel über facebook gestreamt oder als Youtube-Video. In Australien haben Verlage, Autor*innen, Bibliotheken und Buchhandel eine Sonderregelung für digitale Vorlesestunden für Bibliotheken vereinbart. Für die Dauer der Pandemie wird das Einholen von Urheberrechtsgenehmigungen für virtuelle Storytimes ausgesetzt.
Das Deutsche Recht bleibt vorerst unverändert.

Der dbv hat rechtliche Fragen gesammelt, die man vor der Vorlesestunde klären sollte.

Texte oder Illustrationen sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der oder die Rechteinhaber müssen der Online-Lesung zustimmen. Das ist in der Regel der Verlag, eventuell auch der/die Autorin oder Illustratorin. Die Anfrage kann per Mail gestellt werden.

Sind die Verlage mit der live-Sendung einverstanden, dann muss der Bibliothek vom Rechteinhaber folgende Rechte eingeräumt werden:

  • Vorlesung ins Netz stellen: Das Recht der Öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG)
  • Vorlesung live übertragen: Das Senderecht (§20 UrhG). Livestreamings sollten in der Regel bei den jeweiligen Landesmedienanstalten gemeldet werden. Nähere Informationen dazu gibt es hier.
  • Beim Einblenden von einzelnen Bilder in einem Buch ist zu beachten, dass der Verlag möglicherweise nicht der Rechteinhaber ist, sondern ein Künstler*in. In diesem Falle muss zusätzlich bei der VG Bild Kunst oder bei dem/der Künstler*in gefragt werden.

Öffentliche Zugänglichmachung / Sendung

Sollten Bibliotheken ihre Online-Aktivitäten auf eine Plattform wie Youtube hochladen wollen, dann muss dies bei der Einräumung des Rechts zur Unterlizenzierung mit Nennung der  jeweiligen Plattform (z.B. YouTube) und des Links zu deren Lizenzbestimmungen angegeben werden. Darüber hinaus braucht es den Hinweis, dass sich diese Lizenzbestimmungen  ändern können.

Bitte beachten Sie, dass Facebook-Livestreams als Video verfügbar bleiben.

Wenn Bibliotheken professionellen Vorleser*innen engagieren, dann müssen sie das Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG beachten und hier insbesondere §§ 23-26. Lesungen in Bibliotheken können unter Öffentlichkeitsarbeit fallen, § 24 Abs.1 Nr.7.

Quelle: Deutscher Bibliotheksverband (dbv):  „Rechtliche Fragen“ (Stand 20.04.20), online verfügbar unter  https://www.bibliotheksverband.de/dbv/themen/coronavirus/rechtliche-fragen.html

 

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„Vor Ort für alle“- Soforthilfeprogramm für Bibliotheken

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat ein Soforthilfeprogramm für Bibliotheken aufgelegt. Die im Rahmen des Programms „Vor Ort für alle. Soforthilfeprogramm für zeitgemäße Bibliotheken in ländlichen Räumen“ bereitgestellten Mittel werden vom Deutschen Bibliotheksverband (DBV) an Öffentliche Bibliotheken weitergeleitet.

Das Gesamtbudget in Höhe von 1,5 Mio. Euro soll der Modernisierung und (digitalen) Ausstattung von Bibliotheken in ländlichen Räumen dienen und diese in ihrer Funktion als „Dritte Orte“ stärken. Das Programm richtet sich an Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern sowie Fahrbibliotheken in ländlich geprägten Gebieten.

Pro Einrichtung können bis zu 25.000 Euro bei einem Eigenanteil von mindestens 25 Prozent beantragt werden. Die Antragsstellung ist ab dem 15. Mai möglich. Die Prüfung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Das Programm läuft bis Ende 2020.
Die Ausschreibungsunterlagen und weitere Informationen finden Sie hier

Quelle:
Deutscher Bibliotheksverband- „Vor Ort für alle- Soforthilfeprogramm für Öffentliche Bibliotheken“ (20.04.2020), online verfügbar unter: https://www.bibliotheksverband.de/dbv/projekte/vor-ort-fuer-alle.html

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Blogparade: Stadtbibliothek München startet Vernetzungsaktion

Die Münchner Stadtbibliothek hat Bibliotheken unter dem Hashtag #WirBibliotheken dazu aufgerufen, zu erzählen, was sich durch die ungeplante Schließzeit verändert hat. Denn auch wenn der Hauptaspekt vieler Bibliotheken, der reale Ort, nicht mehr zur Verfügung stand, konnten sie Teile des Angebots anderweitig bereitstellen oder haben völlig neue Formate entwickelt.

Damit aus Notlösungen die Arbeitsweisen von morgen werden, sind alle Bibliotheken eingeladen, ihre Erfahrungen auf ihren eigenen Blogs zu posten. Verwenden Sie den Hashtag #WirBibliotheken, betten den Link der Münchner Bibliothek ein und informieren die Kolleg*innen unter stb.web@muenchen.de. Alle Teilnehmer werden auf dem Münchner Blog verlinkt. Wer keinen eigenen Blog betreibt, kann dort einen Gastbeitrag schreiben. Die Aktion läuft vom 27. April bis 11. Mai.

Mögliche Ansatzpunkte sind die folgenden:

  • Welche neuen Möglichkeiten, für unsere Nutzer*innen da zu sein, sind entstanden?
  • Was hat sich hinsichtlich Bestand, Präsentation und Services getan?
  • Hat sich die Art der Kommunikation mit den Nutzer*innen verändert?
  • Was funktioniert gut und soll fortgeführt werden?
  • Welche Rolle spielen die Bibliotheken gerade in den jeweiligen (Stadt-)Gesellschaften und was davon wird bleiben?
  • Analog – virtuell: was hat sich verschoben, welche neuen Formate sind entstanden?
  • Arbeitsweise: was geht in Zukunft flexibler, anders, leichter,….?
  • Was wird sich geändert haben, wenn euer Haus wieder eröffnet?
  • Wo seht ihr zu gestaltende Möglichkeitsräume für die Stadtbibliothek von morgen?

Quelle: Münchner Stadtbibliothek – „Vernetzungsaktion für Bibliotheken
vom 27. April bis 11. Mai“ (16.04.2020), online verfügbar unter  https://blog.muenchner-stadtbibliothek.de/wirbibliotheken/

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vbnw startet Webinar-Reihe „zu Gast in…“

In Kooperation mit Dr. Johann Malcher und Harald Pilzer veranstaltet der Verband der Bibliotheken des Landes NRW e. V. (vbnw) ab dem 23. April 2020 die Webinar-Reihe „Zu Gast in …“.  Jeden Donnerstag wird sich eine Öffentliche Bibliothek aus NRW mit einem aktuellen Thema in einem Webinar präsentieren. Alle Öffentlichen Bibliotheken sind dazu eingeladen, sich mit ihren Themen einzubringen. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos.

Das sind die Auftaktveranstaltungen im April:

23. April 2020, 11-12 Uhr
Kick OFF: Wir wollen reden! Wie ist es Ihnen in den fünf zurückliegenden Wochen ergangen? Wie haben sich die Coronakrise und ihre Folgen auf Ihre Bibliothek ausgewirkt?
» zur Anmeldung

30. April 2020, 11-12 Uhr
Wie öffnen wir unsere Bibliotheken in diesen Zeiten? Nach dem Shutdown ist vor dem Shutdown.
» zur Anmeldung

Quelle: Sondernewsletter vom 17. April 2020 des Verbands der Bibliotheken des Landes NRW e. V. (vbnw)

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IFLA Weltkongress 2020 in Dublin abgesagt

Der Kongress der IFLA – die Internationale Vereinigung der bibliothekarischen Verbände und Einrichtungen – wurde abgesagt. Da die Pandemie sich in vielen Teilen der Welt unterschiedlich ausbreite und sich dies auch auf die Gesundheit der Teilnehmenden und mögliche Reisebeschränkungen auswirke, sei an eine weitere Planung und Durchführung der Konferenz nicht zu denken, heißt es in der Erklärung auf der Webseite der Konferenz.

Die nächste Weltkonferenz ist 2021 in Rotterdam und man plant, 2022 wieder auf Dublin als Veranstaltungsort zurückzugreifen.

Quelle: IFLA in Deutschland: „IFLA Weltkongress 2020 in Dublin abgesagt“ (15.04.2020), online verfügbar unter http://www.ifla-deutschland.de/2020/04/15/ifla-weltkongress-2020-in-dublin-abgesagt/?fbclid=IwAR2IsOGhYRg4x8wqHyqHF2m3wM23vVEGthXZIo01CjhcWfOyaJTnB2zpxVU

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Übersicht für Bibliotheken zu Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer

Nach einem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern können
Bibliotheken mit strengen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und
zur Vermeidung von Warteschlangen schrittweise wieder geöffnet werden.
Einige Bundesländer ermöglichen die schrittweise Öffnung aller Bibliotheken
und Archive unter strengen Auflagen bereits ab der kommenden Woche,
andere planen Beschlüsse dazu erst Ende April.

Eine mögliche Öffnung hängt weiterhin von der jeweiligen Bundeslandverordnung und den Entscheidungen der örtlichen Verwaltungen ab und ist streng an die
bekannten Auflagen gebunden.

Der Deutsche Bibliotheksverband hat auf seiner Webseite eine Übersicht mit den jeweiligen Länderverordnungen zusammengestellt, die er fortlaufend aktualisiert. Dort ist zu entnehmen, in welchen Bundesländern Bibliotheken geöffnet werden können: www.bibliotheksverband.de/dbv/themen/coronavirus/wiedereroeffnungen.html

Quelle: Pressemitteilung des dbv vom 17.04.2020: „Deutscher Bibliotheksverband begrüßt die Wiedereröffnung von Bibliotheken“