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Bund fördert Kulturveranstaltungen mit Sonderfonds

Mit einem Sonderfonds will der Bund die Wiederbelebung des Kulturlebens unterstützen. Auch Bibliotheken sind antragsberechtigt. Fördervoraussetzung ist allerdings der Verkauf von Eintrittskarten und eine Mindestantragssumme von 1.000€. Für kleinere Veranstaltungen bis 500 bzw. 2.000 Personen kann eine Wirtschaftlichkeitshilfe, für größere ab 2.000 Personen eine Ausfallsicherung beantragt werden. Weitere Informationen unter https://www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/index.html

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