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Landtag beschließt neues Kulturgesetzbuch für Nordrhein-Westfalen

Mit breiter Zustimmung über die Regierungsfraktionen hinaus hat der Landtag am 25. November 2021 das neue Kulturgesetzbuch für Nordrhein-Westfalen (KulturGB NW) beschlossen. Mit dem Kulturgesetzbuch, das zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt, sollen künftig sämtliche die Kultur betreffenden rechtlichen Regelungen und Gesetze in einem zentralen Gesetzeswerk gebündelt werden. Ziel ist, die Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens durch verbindliche Rahmensetzungen zu stärken und zugleich die Bedeutung der Kultur als zentrales politisches Handlungsfeld hervorzuheben.

So enthält das Kulturgesetzbuch zum Beispiel ausführliche gesetzliche Bestimmungen zu Musikschulen und Bibliotheken sowie Regelungen zu den Themen soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern, Provenienzforschung und Nachhaltigkeit. Auch die Kulturförderung in ländlichen Räumen bildet einen besonderen Akzent. Mit der Einführung eines Kulturgesetzbuchs nimmt Nordrhein-Westfalen bundesweit eine Vorreiterrolle ein.

Das Kulturgesetzbuch bildet den Rahmen für eine Förderrichtlinie, die es erheblich erleichtert, Anträge auf Förderung zu stellen: Themen der Richtlinie sind u.a. ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, die Anrechnung ehrenamtlichen Engagements, die anteilmäßige Berücksichtigung fest angestellten Personals, vereinfachte Verwendungsnachweise sowie Festbetragsförderung. Die Richtlinie, die bereits seit Mai 2021 in Kraft ist, soll alle zwei Jahre evaluiert werden, um den Bürokratieabbau auch nachhaltig zu betreiben. 

Mehr zum neues Kulturgesetzbuch unter https://www.land.nrw/pressemitteilung/landtag-beschliesst-neues-kulturgesetzbuch-fuer-nordrhein-westfalen

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